Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57
Da ihm ferner alle Unterlagen, die er verwahrte, entgegen, der Meinung des Landgerichts jedenfalls amtlich zugänglich waren (RGSt 61, 334;… GA 41, 276, 278), ihm andererseits mangels ausschließlicher Verfügungsbefugnis keine der Urkunden gehörte (BGHSt 6, 251, 254) [BGH 09.07.1954 - 1 StR 677/53], hat er mindestens durch ihre Vernichtung in vollem Umfange sowohl den Tatbestand des § 348 Abs. 2 StGB als auch des § 274 Abs. 1 Ziff. 1 StGB verwirklicht; denn er handelte dabei, wie entgegen der Behauptung der Revision im Urteil festgestellt ist, in der Absicht, sich pflichtgemäßer Rechnungslegung zu entziehen, demnach die Beweislage des Landes zu verschlechtern, also ihm Schaden zuzufügen (RG HHR 1936, 1026). - BGH, 27.11.1956 - 5 StR 310/56
Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57
Allerdings könnte dem Lande im vollen Umfang der eigenmächtigen Ausgaben ein Vermögensnachteil entstanden sein, wenn die beiden Angeklagten den Gesamtbetrag von 51.000 DM beiseite gebracht hätten, um Staatsgelder außerhalb des ordentlichen Haushalts nach eigenem Gutdünken zu bewirtschaften (RGSt 71, 155; BGH 5 StR 310/56 vom 27. November 1956). - RG, 11.03.1937 - 2 D 572/36
Untreue durch Verwendung staatlicher Haushaltmittel zur Bildung von Sonderkassen.
Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57
Allerdings könnte dem Lande im vollen Umfang der eigenmächtigen Ausgaben ein Vermögensnachteil entstanden sein, wenn die beiden Angeklagten den Gesamtbetrag von 51.000 DM beiseite gebracht hätten, um Staatsgelder außerhalb des ordentlichen Haushalts nach eigenem Gutdünken zu bewirtschaften (RGSt 71, 155; BGH 5 StR 310/56 vom 27. November 1956).
- RG, 23.05.1941 - 1 D 158/41
1. In der Bildung einer "schwarzen Kasse" ist nicht schlechthin das …
Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57
Wäre dann für einen - vom Landgericht festzustellenden - Teil der Aufwendungen des Angeklagten anzunehmen, daß Haushaltsmittel verfügbar waren oder bei ordnungsmäßiger Anforderung bewilligt worden wären, so hatte das Land nur insoweit einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB, als dieser nicht zugleich durch Vorteile aus der Eigenmächtigkeit des Angeklagten aufgewogen wurde (RGSt 75, 227; BGH 5 StR 203/54 vom 28. September 1954). - RG, 16.06.1927 - II 435/27
Sind einem Beamten Urkunden amtlich zugänglich, die in einem verschlossenen …
Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57
Da ihm ferner alle Unterlagen, die er verwahrte, entgegen, der Meinung des Landgerichts jedenfalls amtlich zugänglich waren (RGSt 61, 334;… GA 41, 276, 278), ihm andererseits mangels ausschließlicher Verfügungsbefugnis keine der Urkunden gehörte (BGHSt 6, 251, 254) [BGH 09.07.1954 - 1 StR 677/53], hat er mindestens durch ihre Vernichtung in vollem Umfange sowohl den Tatbestand des § 348 Abs. 2 StGB als auch des § 274 Abs. 1 Ziff. 1 StGB verwirklicht; denn er handelte dabei, wie entgegen der Behauptung der Revision im Urteil festgestellt ist, in der Absicht, sich pflichtgemäßer Rechnungslegung zu entziehen, demnach die Beweislage des Landes zu verschlechtern, also ihm Schaden zuzufügen (RG HHR 1936, 1026). - RG, 18.10.1943 - 3 D 372/43
Besteht der äußere Tatbestand der Untreue nur in einer mangelhaften Buchführung, …
Auszug aus BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57
Das gilt insbesondere, soweit etwa schon allein in der vorschriftswidrigen Buchführung und im Vernichten aller Belege eine Untreuehandlung zu sehen wäre (RGSt 77, 228; RG HRR 1936, 1601).
- BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94
Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen
Dies entspricht dem Grundsatz, daß die Frage des Vermögensschadens unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen ist, und wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu anderen Fällen, in denen ebenfalls kein Wechsel in der rechtlichen Zuordnung vorliegt, bestätigt: das gilt etwa für Vermögensgefährdung durch einzelne Buchungsvorgänge (vgl. RG JW 1926, 586; BGHSt 6, 115, 117;… dazu Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 249), durch insgesamt unordentliche, den Vermögensstand verschleiernde Buchführung (sehr weitgehend: RGSt 77, 228; einschränkend: BGHSt 20, 304;… BGH GA 1956, 121;… BGH, Urt. v. 27. November 1956 - 5 StR 310/56 - S. 9 f;… Urt. v. 15. Dezember 1981 - 5 StR 603/81;… dazu Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 266 Rdn. 45;… Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 97, jeweils m. w. N.) oder durch Bildung von "schwarzen Kassen" (vgl. RGSt 71, 155; 75, 227;… BGH GA 1956, 121, 154; BGH, Urt. v. 28. September 1954 - 5 StR 203/54, Urt. v. 8. Oktober 1957 - 1 StR 310/57;… dazu Hübner aaO Rdn. 98; Neye NStZ 1981, 369, 371). - BGH, 01.08.1984 - 2 StR 341/84
Strafbarkeit wegen fortgesetzter Urkundenfälschung und wegen Untreue - …
Das kann z.B. dann zu verneinen sein, wenn eine Reparatur dringend erforderlich wird, nur aus einem damit nicht vorgesehenen Titel bezahlt werden kann und die nachträgliche Bewilligung der Mittel durch die zuständige Stelle mit Sicherheit zu erwarten ist (…BGH LM § 266 StGB Rdn. 16; BGH, Urteile vom 3. November 1953 - 5 StR 161/53 S. 11, 12;vom 28. September 1954 - 5 StR 203/54 S. 3, 4;vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56 S. 15 undvom 8. Oktober 1957 - 1 StR 310/57).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.