Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2004 - 1 StR 324/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. b EMRK; § 265 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 228 StPO; § 147 StPO
Akteneinsichtsrecht und Vorbereitung der Verteidigung (Aussetzung; Darlegungsvoraussetzung: konkreter Vortrag zur Verfahrensbedeutung der Akten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Beiziehung zusätzlicher Akten durch den Tatrichter; Umfang der tatrichterlichen Aufklärungspflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2
Aufklärungspflicht - Beiziehung weiterer Akten - datenbank.nwb.de
Papierfundstellen
- JR 2007, 291
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 1 StR 324/04
Vergeblich rügt die Revision insbesondere, daß mehrere Anträge auf Beiziehung verschiedener Akten keinen Erfolg hatten: Der Tatrichter hat in dem angefochtenen Urteil nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, weshalb die Beiziehung weiterer Akten, die in dem ursprünglich weit mehr Beteiligte betreffenden Gesamtkomplex angefallen waren, weder erforderlich war, noch einem Gebot der Aufklärungspflicht entsprach (vgl. BGHSt 31, 131, 142 f.; BVerfGE 63, 45, 65 f.; BGH NStZ 2000, 46 ). - BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98
Untreue; Aufsichtsrat; Mandatsniederlegung; Verfahrensaussetzung; Akteneinsicht; …
Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 1 StR 324/04
Vergeblich rügt die Revision insbesondere, daß mehrere Anträge auf Beiziehung verschiedener Akten keinen Erfolg hatten: Der Tatrichter hat in dem angefochtenen Urteil nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, weshalb die Beiziehung weiterer Akten, die in dem ursprünglich weit mehr Beteiligte betreffenden Gesamtkomplex angefallen waren, weder erforderlich war, noch einem Gebot der Aufklärungspflicht entsprach (vgl. BGHSt 31, 131, 142 f.; BVerfGE 63, 45, 65 f.; BGH NStZ 2000, 46 ).
- BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung …
Damit korrespondiert das Erfordernis möglichst konkreten Vortrags bei einer Rüge wegen unterlassener Beiziehung von Akten unter dem Aspekt der Verletzung der Aufklärungspflicht (BGH, Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschl. vom 21. Oktober 2004 - 1 StR 324/04).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".