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Rechtsprechung
   BGH, 28.07.2010 - 1 StR 332/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2624
BGH, 28.07.2010 - 1 StR 332/10 (https://dejure.org/2010,2624)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2010 - 1 StR 332/10 (https://dejure.org/2010,2624)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 1 StR 332/10 (https://dejure.org/2010,2624)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, Abs. 4 AO; § 23 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB
    Strafzumessung beim Versuch der Steuerhinterziehung (in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt; Taterfolg der Steuerhinterziehung: Vermögensverletzung und Vermögensgefährdung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Steuerstrafverfahren: Eintritt der Regelwirkung für den Strafrahmen des besonders schweren Falls bei der versuchten Steuerhinterziehung in großem Ausmaß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 3 S 1 AO, § 370 Abs 3 S 2 Nr 1 AO, § 22 StGB, § 23 Abs 2 StGB
    Steuerstrafverfahren: Eintritt der Regelwirkung für den Strafrahmen des besonders schweren Falls bei der versuchten Steuerhinterziehung in großem Ausmaß

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf die Tätervorstellung für den Eintritt der Regelwirkung der Regelbeispiele besonders schwerer Steuerhinterziehung bei der versuchten Steuerhinterziehung

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 370; AO § 376
    Versuchte Umsatzsteuerhinterziehung "in großem Ausmaß"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstellen auf die Tätervorstellung für den Eintritt der Regelwirkung der Regelbeispiele besonders schwerer Steuerhinterziehung bei der versuchten Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO
    Versuchte besonders schwere Steuerhinterziehung

  • IWW (Leitsatz)

    Indizwirkung versuchter Regelbeispiele für § 370 Abs. 3 AO

  • IWW (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    § 370 AO
    Besonders schwere Fälle: § 370 Abs. 3 AO und die Technik der Regelbeispiele

  • strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)

    Besonders schwere Steuerhinterziehung - Zur Frage, welcher Strafrahmen beim Versuch zur Anwendung kommt

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrahmenwahl bei versuchter Umsatzsteuerhinterziehung im großen Ausmaß i.S.d. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO

  • IWW (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    § 370 AO
    Besonders schwere Fälle: § 370 Abs. 3 AO und die Technik der Regelbeispiele

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Straferhöhung bei Quasi-Versuch von Regelbeispielen

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Versuchte Steuerhinterziehung "in großem Ausmaß" nach § 370 Abs.3 S.2 Nr.1 AO (Prof. Dr. Georg Steinberg, Stefan Burghaus; ZIS 2011, 578)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 167
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 28.07.2010 - 1 StR 332/10
    Denn die Geltendmachung des unberechtigten Vorsteuerbetrages von mehr als 534.000 Euro zielte auf einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil in großem Ausmaß i.S.v. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 84 ff.).

    Von dieser Definition werden auch Vermögensgefährdungen bei verspäteter oder zu niedriger Festsetzung erfasst (vgl. BGHSt 53, 71, 85 Rn. 39;… Joecks aaO § 370 AO Rn. 51).

  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus BGH, 28.07.2010 - 1 StR 332/10
    Der Umstand, dass ebenso wie das Grunddelikt des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO nur versucht worden ist, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 1985 - 3 StR 291/85, BGHSt 33, 370;… glA Joecks in Franzen/ Gast/Joecks, Steuerstrafrecht 7. Aufl. § 370 Rn. 276;… Fischer, StGB 57. Aufl. § 46 Rn. 101).

    Dabei sind bei der Bestimmung des für den strafbaren Deliktsversuch geltenden Strafrahmens die Regelbeispiele besonders schwerer Steuerhinterziehung im Ergebnis wie ein Tatbestandsmerkmal zu behandeln, weil sie einen gegenüber dem Tatbestand erhöhten Unrechtsund Schuldgehalt typisieren (BGHSt 33, 370, 374).

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer …

    Auszug aus BGH, 28.07.2010 - 1 StR 332/10
    Denn der dort vom Gesetzgeber verwendete Begriff des Vermögensverlustes ist nach dem Wortsinn enger zu verstehen als die in anderem Zusammenhang verwendeten Begriffe des Vermögensschadens oder -nachteils und verbietet daher eine Ausdehnung auf bloße Gefährdungsschäden (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 212/03, BGHSt 48, 354, 358 f.).
  • BGH, 17.11.2006 - 2 StR 388/06

    Betrug (Vermögensverlust großen Ausmaßes; besonders schwerer Fall); …

    Auszug aus BGH, 28.07.2010 - 1 StR 332/10
    Rn. 4 Gegenteiliges ergibt sich nicht aus einem Vergleich mit dem Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1 StGB, für das der Bundesgerichtshof annimmt, dass ein bloßer Betrugsversuch die Voraussetzungen des Regelbeispiels des "Herbeiführens eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes" nicht erfüllen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06, BGHR § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Vermögensverlust 6; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 4 StR 428/06, wistra 2007, 183; BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 3 StR 598/08, NStZ-RR 2009, 206, 207).
  • BGH, 24.03.2009 - 3 StR 598/08

    Betrug (besonders schwerer Fall; Vermögensverlust großen Ausmaßes; Versuch); …

    Auszug aus BGH, 28.07.2010 - 1 StR 332/10
    Rn. 4 Gegenteiliges ergibt sich nicht aus einem Vergleich mit dem Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1 StGB, für das der Bundesgerichtshof annimmt, dass ein bloßer Betrugsversuch die Voraussetzungen des Regelbeispiels des "Herbeiführens eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes" nicht erfüllen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06, BGHR § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Vermögensverlust 6; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 4 StR 428/06, wistra 2007, 183; BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 3 StR 598/08, NStZ-RR 2009, 206, 207).
  • BGH, 09.01.2007 - 4 StR 428/06

    Beihilfe zum vollendeten Betrug (Irrtum: Feststellung und Zweifel des Opfers; …

    Auszug aus BGH, 28.07.2010 - 1 StR 332/10
    Rn. 4 Gegenteiliges ergibt sich nicht aus einem Vergleich mit dem Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1 StGB, für das der Bundesgerichtshof annimmt, dass ein bloßer Betrugsversuch die Voraussetzungen des Regelbeispiels des "Herbeiführens eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes" nicht erfüllen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06, BGHR § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Vermögensverlust 6; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 4 StR 428/06, wistra 2007, 183; BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 3 StR 598/08, NStZ-RR 2009, 206, 207).
  • LG Hamburg, 18.09.2020 - 618 KLs 1/20

    Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen einer Scheinlieferbeziehung: Einziehung des …

    Rn. 480 Auch hinsichtlich der entsprechenden Versuchstaten war das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AO erfüllt, weil Steuern in deutlich über der vorgenannten Wertgrenze liegender Höhe hinterzogen werden sollten, und die Regelwirkung des § 370 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AO auch bei einer bloß versuchten Tat eintritt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.2010 - 1 StR 332/10 (juris)).

    Insbesondere war auch nicht darauf abzustellen, ob es tatsächlich zu Auszahlungen von mehr als 50.000 EUR gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.2010 - 1 StR 332/10 (juris)).

  • LG Bonn, 03.11.2025 - 64 KLs 1/23
    Bei der versuchten Steuerhinterziehung ist auch für die Indizwirkung der Regelbeispiele auf die subjektive Tatseite abzustellen, weshalb es nur darauf ankommt, ob der Täter nach seiner Vorstellung zur Verwirklichung des Regelbeispiels bereits unmittelbar angesetzt hat (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 StR 332/10 -, juris).
  • FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10

    Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben

    Neben der vorstehend bejahten Haftung als faktischer Geschäftsführer nach § 69 AO kommt es nicht mehr darauf an, dass der Haftungsbescheid auch wegen Steuerhinterziehung gemäß § 71 AO begründet ist, insbesondere weil der Antragsteller (ggf. bedingt) vorsätzlich Einkaufsrechnungen mit Lieferanten-Scheinsitzen in die Buchführung gab und so die unberechtigte Erklärung von Vorsteuerbeträgen veranlasste und nicht gerechtfertigte Steuervorteile für die GmbH erlangte (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; vgl. BGH vom 28. Juli 2010 1 StR 332/10, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht -wistra- 2010, 449).
  • LG Duisburg, 31.05.2011 - 34 KLs 26/08
    Den gegenüber einer vollendeten Tat geringeren Schuldgehalt des Versuchs hat die Kammer durch die Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB berücksichtigt (vgl. BGH, Beschl. v. 28.07.2010, 1 StR 332/10).
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