Rechtsprechung
| BGH, 02.11.1954 - 1 StR 332/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- RG, 29.03.1920 - IV 1103/19
1. Welche Wirkung hat der gegen einzelne von mehreren Beteiligten gestellte …
Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 332/54
Deshalb besteht in diesem Falle zwischen den beiden Straftaten Tateinheit (§ 73 StGB), nicht Tatmehrheit (RGSt 54, 288 flg). - BGH, 08.09.1954 - 6 StR 29/54
Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 332/54
Die abgeurteilten Taten liegen sämtlich vor dem 1. Dezember 1953; die Höhe der zu bildenden Gesamtstrafe übersteigt 3 Monate (§ § 2 Abs. 2, 11 Abs. 1 StFG 1954, BGH 6 StR 29/54 vom 8. September 1954, 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954). - RG, 19.02.1907 - II 890/06
Ist es zum Begriffe des widerrechtlichen Eindringens erforderlich, daß der ganze …
Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 332/54
Zum Eindringen im Sinne des § 123 StGB genügt es, daß der Körper des Täters zum Teil in die fremde Wohnung gebracht und das fremde Hausrecht unbefugt dadurch gestört wird (RGSt 39, 440). - BGH, 28.10.1954 - 1 StR 256/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 332/54
Die abgeurteilten Taten liegen sämtlich vor dem 1. Dezember 1953; die Höhe der zu bildenden Gesamtstrafe übersteigt 3 Monate (§ § 2 Abs. 2, 11 Abs. 1 StFG 1954, BGH 6 StR 29/54 vom 8. September 1954, 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954).
- BGH, 13.01.1955 - 4 StR 574/54
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schliesst eine Gesamtstrafe, wenn sie die in § 2 StFG gesetzte Grenze übersteigt, Straffreiheit nicht nur dann aus, wenn jede Einzelstrafe unter das Gesetz fällt, sondern erst recht dann, wenn eine der Einzelstrafen diese Grenze überschreitet (BGH 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954; 4 StR 346/54 vom 28. Oktober 1954; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; 1 StR 332/54 vom 2. November 1954).Demnach kommt nur § 11 Abs. 1, nicht aber dessen Abs. 2 zu4 StR 823/52 vom 25. November 1954; 1 StR 332/54 vom 2. November 1954).
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