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| BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründung der Nichtvereidigung von Zeugen - Unwahre Angaben über die Unfallfreiheit und den Kilometerstand eines Kraftwagens gegenüber dessen Käufer - Frage des Vermögensschadens - Verkauf eines Kraftfahrzeugs mit einer den angezeigten Kilometerstand erheblich ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78
Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung aussetzen, wenn außer einer günstigen Sozialprognose besondere Umstände in der Tat und in der Täterpersönlichkeit vorliegen, die die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; BGH, Urteile vom 13. Januar 1977 - 1 StR 691/76 - und vom 22. März 1977 - 1 StR 858/76 -).Die Abgrenzungsformel der "besonderen Umstände" besagt, daß einfache Strafmilderungsgründe eine Aussetzung der Vollstreckung nach § 56 Abs. 2 StGB nicht rechtfertigen können (BGH DRiZ 1974, 62; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 691/76 -).
Diese Gesichtspunkte mögen allenfalls allgemeine und gewöhnliche Strafmilderungsgründe darstellen, die jedoch auch bei Gesamtwürdigung einen Ausnahmecharakter weder für das Tatgeschehen noch für die Täterpersönlichkeit begründen (vgl. BGH NJW 1977, 639;… GA 78, 80).
- BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78
In der Regel erleidet der durch Täuschung zu einem Kaufabschluß bewogene Kunde nur dann einen Schaden, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs keinen ausreichenden Ausgleich für seine Leistungen darstellt (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321, 325; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 140, 145).Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestands nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (sog. individueller Schadenseinschlag; vgl. BGHSt 16, 220, 222 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321, 325/326; 22, 88, 89; BGH BB 1962, 198; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - LK a.a.O. Rdn. 146).
Die Unfalleigenschaft ist bei der Preisbemessung nicht berücksichtigt worden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - S. 10).
- BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
Melkmaschine
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78
In der Regel erleidet der durch Täuschung zu einem Kaufabschluß bewogene Kunde nur dann einen Schaden, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs keinen ausreichenden Ausgleich für seine Leistungen darstellt (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321, 325; BGH…, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 140, 145).Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestands nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (sog. individueller Schadenseinschlag; vgl. BGHSt 16, 220, 222 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321, 325/326; 22, 88, 89; BGH BB 1962, 198; BGH…, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - LK a.a.O. Rdn. 146).
- BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60
Vermögensschaden beim Betrug
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78
In der Regel erleidet der durch Täuschung zu einem Kaufabschluß bewogene Kunde nur dann einen Schaden, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs keinen ausreichenden Ausgleich für seine Leistungen darstellt (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321, 325; BGH…, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 140, 145).Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestands nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (sog. individueller Schadenseinschlag; vgl. BGHSt 16, 220, 222 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321, 325/326; 22, 88, 89; BGH BB 1962, 198; BGH…, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - LK a.a.O. Rdn. 146).
- BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78
Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestands nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (sog. individueller Schadenseinschlag; vgl. BGHSt 16, 220, 222 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321, 325/326; 22, 88, 89; BGH BB 1962, 198; BGH…, Urteil vom 6. Dezember 1977 - 1 StR 495/77 - LK a.a.O. Rdn. 146). - BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70
Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78
Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung aussetzen, wenn außer einer günstigen Sozialprognose besondere Umstände in der Tat und in der Täterpersönlichkeit vorliegen, die die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; BGH, Urteile vom 13. Januar 1977 - 1 StR 691/76 - und vom 22. März 1977 - 1 StR 858/76 -). - BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76
Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78
Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung aussetzen, wenn außer einer günstigen Sozialprognose besondere Umstände in der Tat und in der Täterpersönlichkeit vorliegen, die die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; BGH, Urteile vom 13. Januar 1977 - 1 StR 691/76 - und vom 22. März 1977 - 1 StR 858/76 -). - BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73
Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil - …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78
Die Abgrenzungsformel der "besonderen Umstände" besagt, daß einfache Strafmilderungsgründe eine Aussetzung der Vollstreckung nach § 56 Abs. 2 StGB nicht rechtfertigen können (BGH DRiZ 1974, 62; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 691/76 -). - BGH, 22.03.1977 - 1 StR 858/76
Entscheidung des Tatrichters über das Ergebnis der Beweisaufnahme - Aussetzung …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78
Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung aussetzen, wenn außer einer günstigen Sozialprognose besondere Umstände in der Tat und in der Täterpersönlichkeit vorliegen, die die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; BGH, Urteile vom 13. Januar 1977 - 1 StR 691/76 - und vom 22. März 1977 - 1 StR 858/76 -).
- BGH, 11.11.1980 - 1 StR 384/80
Vorliegen einer günstigen Sozialprognose bei Aussetzen der Freiheitsstrafe zur …
Berufliche Unerfahrenheit ist, auch wenn sie entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft zu bejahen wäre, kein besonderer Umstand im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB, der dem Fall den Charakter des Außergewöhnlichen verleiht (BGH, Urteil vom 9. Januar 1979 - 1 StR 336/78). - BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für …
In der Regel erleidet der durch Täuschung zu einem Kaufabschluß bewogene Käufer nur dann einen Schaden, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs keinen ausreichenden Ausgleich für seine Leistung darstellt (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 22, 88, 89; Urteile vom 9. Januar 1979 - 1 StR 336/78 - und vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79).
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