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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2001 - 1 StR 339/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8312
BGH, 22.08.2001 - 1 StR 339/01 (https://dejure.org/2001,8312)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2001 - 1 StR 339/01 (https://dejure.org/2001,8312)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2001 - 1 StR 339/01 (https://dejure.org/2001,8312)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als im Vergleich zur Abgabe die regelmäßig schwerere Deliktsvariante

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs auf Grund Strafbarkeit wegen Anstiftung und nicht wegen einer unmittelbaren Täterschaft - Konkurrenz zwischen einem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und einer unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1
    Verhältnis zwischen Handeltreiben und Abgabe von BtM

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99

    Strafschärfungsgrund; Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 339/01
    Die Tatbestandsvariante des Handeltreibens ist im Vergleich zu derjenigen der Abgabe die regelmäßig schwerere Deliktsvariante innerhalb desselben Straftatbestandes (§ 29a Abs. 1 BtMG; vgl. BGH NStZ 1999, 625; 2000, 95).
  • BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gemäß § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. …

    Rn. 10 Auch wenn die Zahl der Einzelaufträge nicht festgestellt ist, sieht der Senat von einer Änderung des Schuldspruchs ab, da der Angeklagte durch diesen Rechtsfehler nicht beschwert ist (vgl. BGHSt 8, 34, 37; Senatsbeschluß vom 22. August 2001 - 1 StR 339/01).
  • LG Hamburg, 13.11.2017 - 630 Qs 13/17

    Anordnung einer Durchsuchung im Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt: …

    Gleichwohl betrifft der Tatvorwurf eine Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben und somit zu der regelmäßig schwersten Tatbestandsvariante des § 29 Abs. 1 BtMG (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 339/01 -, juris; OLG Hamburg…, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - 1 Ws 168/15 -, juris, Rn. 34).
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