Rechtsprechung
| BGH, 17.03.2009 - 1 StR 34/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 66b StGB
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (im Laufe des Vollzugs eintretende Therapieunwilligkeit und ein Therapieabbruch als neue Tatsache) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Wertung der im Laufe eines Vollzugs eintretenden Therapieunwilligkeit und eines Therapieabbruchs als neue Tatsache i.S.d. § 66b Strafgesetzbuch (StGB)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66b; StPO § 349 Abs. 2
Wertung der im Laufe eines Vollzugs eintretenden Therapieunwilligkeit und eines Therapieabbruchs als neue Tatsache i.S.d. § 66b Strafgesetzbuch ( StGB ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 28.06.2000 - 1 StR 246/00
- BGH, 17.03.2009 - 1 StR 34/09
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 957/09
- EGMR, 19.04.2012 - 61272/09
- OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 34/09
Rn. 1 Eine im Laufe des Vollzugs eintretende Therapieunwilligkeit und ein Therapieabbruch können, was die Revision nicht verkennt, grundsätzlich als neue Tatsache im Sinne des § 66b StGB angesehen werden (vgl. BVerfG NJW 2006, 3483; BGH NJW 2008, 3010, 3011 m.w.N.). - BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05
BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 34/09
Das Landgericht hat im angefochtenen Urteil im Rahmen der Beurteilung der Gefährlichkeit des Verurteilten, die eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls belegt, auch eine umfassende Gesamtwürdigung vorgenommen, die in Fällen des Therapieabbruchs von nochmals gesteigerter Bedeutung ist (vgl. BGHSt 50, 121, 126 f.; 373, 383). - BGH, 22.07.2008 - 5 StR 274/08
Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung aufgehoben
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 34/09
Rn. 1 Eine im Laufe des Vollzugs eintretende Therapieunwilligkeit und ein Therapieabbruch können, was die Revision nicht verkennt, grundsätzlich als neue Tatsache im Sinne des § 66b StGB angesehen werden (vgl. BVerfG NJW 2006, 3483; BGH NJW 2008, 3010, 3011 m.w.N.).
- BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf …
Eine Therapieverweigerung kann regelmäßig nur dann als berücksichtigungsfähige "neue" Tatsache angesehen werden, wenn - wofür hier nichts zu erkennen ist - das Ursprungsgericht zum Zeitpunkt seiner Verurteilung begründet annehmen durfte, der Verurteilte werde sich erfolgversprechenden therapeutischen Maßnahmen unterziehen (BVerfG NJW 2006, 3483, 3485; BGHSt 50, 275, 281; BGH NJW 2008, 3010, 3011; Beschluss vom 17.03.2009 - 1 StR 34/09).
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