Rechtsprechung
| BGH, 21.03.2012 - 1 StR 34/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 338 Nr. 6 StPO; § 54 StPO
Denkgesetzlich ausgeschlossenes Beruhen des Urteils auf einer Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens (Verlesung einer Aussagegenehmigung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Verlesen der Aussagegenehmigung für einen Zeugen in nicht öffentlicher Verhandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 338 Nr 6 StPO
Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Verlesen der Aussagegenehmigung für einen Zeugen in nicht öffentlicher Verhandlung - Wolters Kluwer
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit eines Verfahrens durch Verlesung einer Aussagegenehmigung in nicht öffentlicher Verhandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 6; StPO § 349 Abs. 2
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit eines Verfahrens durch Verlesung einer Aussagegenehmigung in nicht öffentlicher Verhandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Verlesung eines Aussagegenehmiung "in camera”: Schadet nicht
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2011 - 16 KLs 353 Js 8279/10
- BGH, 21.03.2012 - 1 StR 34/12
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 587
- NStZ-RR 2014, 381
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95
Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund
Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 1 StR 34/12
Der Bestand des Urteils wird hiervon jedenfalls nicht berührt, weil ein Einfluss des etwaigen Verfahrensfehlers auf das Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95; BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 250/92). - BGH, 31.07.1992 - 4 StR 250/92
Verteidigung eines Angeklagten durch einen Rechtsreferendar
Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 1 StR 34/12
Der Bestand des Urteils wird hiervon jedenfalls nicht berührt, weil ein Einfluss des etwaigen Verfahrensfehlers auf das Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95; BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 250/92).
- BGH, 09.04.2013 - 5 StR 612/12
Rechtsfehlerhafte Annahme des Verhinderungsfalls des ordentlichen Vorsitzenden; …
Eine nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs denkbare Ausnahme eines auch für einen selbständigen Teil der Entscheidung - etwa den Rechtsfolgenausspruch - möglichen denkgesetzlichen Ausschlusses des Beruhens auf dem absoluten Revisionsgrund (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, NStZ 2012, 587, …und vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07, BGHR StPO § 338 Beruhen 2, jeweils mwN) kommt hier nicht in Betracht. - BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3; vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1;… vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98;… Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5).
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