Rechtsprechung
| BGH, 04.03.1975 - 1 StR 34/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit der Verhandlung - Entziehung des gesetzlichen Richters - Verurteilung wegen Erschleichung einer ungerechtfertigten Vorsteuererstattung - Leistungserbringung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs - Täuschung in der Absicht der ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53
Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung; …
Auszug aus BGH, 04.03.1975 - 1 StR 34/75
Denn die Frage nach den schädigenden Folgen des steuerunehrlichen Verhaltens darf nach § 392 Abs. 3 AbgO nur im Rahmen der durch die unrichtigen Angaben des Täters geschaffenen Besteuerungsgrundlagen geprüft werden (BGHSt 7, 336, 345); Gegenstand der Verkürzungshandlung ist nicht die tatsächliche Steuer einnahme , sondern der bestehende Steuer anspruch (BGHSt 5, 90, 92). - BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66
Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei …
Auszug aus BGH, 04.03.1975 - 1 StR 34/75
Allein diese Sachlage läßt eine Beeinträchtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht ohne weiteres ersehen; den dieser Grundsatz erfordert nicht, daß jedermann immer und unter allen Umständen Zutritt zu einer Hauptverhandlung haben müsse, und daß tatsächliche Hindernisse, die sich dem entgegenstellen, stets eine Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit bildeten (RGSt 2, 301, 302; BGHSt 21, 72, 73). - BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53
Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung
Auszug aus BGH, 04.03.1975 - 1 StR 34/75
Denn die Frage nach den schädigenden Folgen des steuerunehrlichen Verhaltens darf nach § 392 Abs. 3 AbgO nur im Rahmen der durch die unrichtigen Angaben des Täters geschaffenen Besteuerungsgrundlagen geprüft werden (BGHSt 7, 336, 345); Gegenstand der Verkürzungshandlung ist nicht die tatsächliche Steuer einnahme , sondern der bestehende Steuer anspruch (BGHSt 5, 90, 92).
- BGH, 14.07.1970 - 1 StR 102/70
Revision gegen eine Verurteilung wegen Betrugs - Verfahrensrüge der fehlerhaften …
Auszug aus BGH, 04.03.1975 - 1 StR 34/75
Wenn also ein größeres, durch mehrere Eingänge zu betretendes Gerichtsgebäude nach Dienstschluß bis auf einen Eingang, der zu einem Sitzungssaal führt, in dem noch eine Verhandlung andauert, abgeschlossen und verdunkelt wird, so ist dadurch dem Publikum in der Regel der Zutritt zu diesem Sitzungssaal nicht in einer Weise erschwert, die unter dem Gesichtspunkt der Öffentlichkeit der Verhandlung bedenklich erscheinen müßte (BGH, Urteil vom 17. November 1970 - 1 StR 520/70 -, mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1972, 16, 18/19; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - 1 StR 102/70 -, für den Fall, daß eine von zwei Türen des Sitzungssaales abgeschlossen war). - BGH, 17.11.1970 - 1 StR 520/70
Einhaltung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei …
Auszug aus BGH, 04.03.1975 - 1 StR 34/75
Wenn also ein größeres, durch mehrere Eingänge zu betretendes Gerichtsgebäude nach Dienstschluß bis auf einen Eingang, der zu einem Sitzungssaal führt, in dem noch eine Verhandlung andauert, abgeschlossen und verdunkelt wird, so ist dadurch dem Publikum in der Regel der Zutritt zu diesem Sitzungssaal nicht in einer Weise erschwert, die unter dem Gesichtspunkt der Öffentlichkeit der Verhandlung bedenklich erscheinen müßte (BGH, Urteil vom 17. November 1970 - 1 StR 520/70 -, mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1972, 16, 18/19; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - 1 StR 102/70 -, für den Fall, daß eine von zwei Türen des Sitzungssaales abgeschlossen war). - RG, 01.10.1880 - 1543/80
1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die …
Auszug aus BGH, 04.03.1975 - 1 StR 34/75
Allein diese Sachlage läßt eine Beeinträchtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht ohne weiteres ersehen; den dieser Grundsatz erfordert nicht, daß jedermann immer und unter allen Umständen Zutritt zu einer Hauptverhandlung haben müsse, und daß tatsächliche Hindernisse, die sich dem entgegenstellen, stets eine Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit bildeten (RGSt 2, 301, 302; BGHSt 21, 72, 73).
- BGH, 08.05.1979 - 1 StR 51/79
Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Schwarzkäufen als Betriebsausgaben - …
§ 392 Abs. 3 Halbsatz 2 AbgO (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO 1977) will somit gerade verhindern, daß ein Steuerpflichtiger, der falsche Angaben gemacht hat, mit Erfolg einwenden kann, er hätte auf anderem Wege ebenfalls den durch sein steuerunehrliches Verhalten gewonnenen Vorteil erlangen können (BGHSt 5, 90, 92; BGH, Urteil vom 4. März 1975 - 1 StR 34/75; BGH NJW 1962, 2311 Nr. 18; BGH MDR 1976, 770 Nr. 81; vgl. auch BGH, Urteile vom 31. Januar 1978 - 5 StR 458/77 und vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77). - BGH, 12.02.1981 - 4 StR 610/80
Strafbarkeit wegen Unterlassung des Konkursantrags oder Vergleichsantrages, …
Der Zutritt zum Verhandlungssaal war also keineswegs in einer solchen Weise erschwert, daß dies unter dem Gesichtspunkt der Öffentlichkeit der Verhandlung bedenklich erscheinen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1975 - 1 StR 34/75 m.w.N.; Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80). - BGH, 03.06.1975 - 1 StR 240/75
Zulässigkeit der Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe neben einer …
Ein die Entscheidung des Revisionsgerichts rechtfertigender Ausnahmefall, wie ihn der Senat in seinem Urteil vom 4. März 1975 - 1 StR 34/75 - angenommen hat, liegt nicht vor.
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