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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2119
BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97 (https://dejure.org/1997,2119)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1997 - 1 StR 340/97 (https://dejure.org/1997,2119)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97 (https://dejure.org/1997,2119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und Gesamtfreiheitsstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 35
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …

    Auszug aus BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97
    Für ihn ist deshalb maßgeblich, wie der frühere Richter bei richtiger Rechtsanwendung weitere Vorentscheidungen hätte berücksichtigen müssen (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83] m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …

    Auszug aus BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97
    Im übrigen lassen die Strafzumessungserwägungen nicht erkennen, ob sich der Tatrichter bei der Bemessung der beiden Gesamtfreiheitsstrafen des sich ergebenden Gesamtstrafübels von acht Jahren Freiheitsstrafe bewußt gewesen ist und dieses für schuldangemessen erachtet hat (vgl. BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95

    Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter

    Auszug aus BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97
    Im übrigen lassen die Strafzumessungserwägungen nicht erkennen, ob sich der Tatrichter bei der Bemessung der beiden Gesamtfreiheitsstrafen des sich ergebenden Gesamtstrafübels von acht Jahren Freiheitsstrafe bewußt gewesen ist und dieses für schuldangemessen erachtet hat (vgl. BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz - …

    Auszug aus BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97
    Die zweite ist hierzu nicht geeignet, da sie keine Einzelstrafen enthält, mit denen nunmehr eine Gesamtstrafe gebildet werden könnte (…Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987, Rdn. 233;… vgl. auch BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1 und Hinweis in BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95).
  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97
    Die zweite ist hierzu nicht geeignet, da sie keine Einzelstrafen enthält, mit denen nunmehr eine Gesamtstrafe gebildet werden könnte (…Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987, Rdn. 233; vgl. auch BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1 und Hinweis in BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95).
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer …

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82; vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 f.; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Deshalb ist das Urteil vom 12. Januar 1994 als auf das Urteil vom 7. Juni 1993 "zurückprojiziert" zu behandeln, so daß es keine weitere Zäsur bilden kann (BGH NStZ 1998, 35;… Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, Rdn. 233;… Greib, JuS 1994, 690 f.: vgl. auch BGHR StGB 55 I 1 Zäsurwirkung 1; BGH, Beschl. vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95; BGH, Beschl. vom 28. August 1984 - 4 StR 503/84).

    Vielmehr kommt es auf die materielle Rechtslage an (BGH NStZ 1998, 35).

  • BGH, 22.02.2012 - 4 StR 22/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Verhältnis zum Beschlussverfahren

    Die Vorschrift soll ihrem Grundgedanken nach sicherstellen, dass Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren, so dass der Täter im Ergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13).
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