Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1970 - 1 StR 342/70 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,3364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines behaupteten Verfahrensmangels - Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen bei nicht ausreichender Qualifizierung eines sachverständigen Zeugen - Umfang der Aufklärungspflicht eines Gerichts - Verletzung des Berufsgeheimnisses durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55
Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat - …
Auszug aus BGH, 24.11.1970 - 1 StR 342/70
Ob die Zeugen durch ihre Bekundungen das Berufsgeheimnis verletzten (§ 300 StGB), spielt für die Verwertbarkeit der Aussagen keine Rolle; der Senat sieht keine Veranlassung, von der Entscheidung BGHSt 9, 59, 61 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 195/55] abzugehen. - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 24.11.1970 - 1 StR 342/70
Bezugnahmen auf bestimmte Blattzahlen der Akten genügen hierfür nicht (BGHSt 3, 213, 214) [BGH 14.10.1952 - 2 StR 306/52]. - BGH, 21.11.1950 - 2 StR 21/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.11.1970 - 1 StR 342/70
Dieser Schluß ist möglich; zwingend braucht er nicht zu sein (BGH MDR 1951, 117 Nr. 76).
- BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75
Überlastung einer Strafkammer - Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe …
Für den Tatrichter war es daher bedeutungslos, ob der Steuerbevollmächtigte S., wenn er sich als Zeuge vernehmen ließ, dabei befugt oder unbefugt handelte; für ihn kam es allein darauf an, ob der Zeuge von seinem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch machte oder nicht (BGHSt 9, 59; 15, 200, 202; BGH, Urteil vom 24. November 1970 - 1 StR 342/70).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.