Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1966 - 1 StR 345/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubs in Tateinheit mit gemeinschaftlichem schweren Raub und wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen der Volltrunkenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
- BGH, 18.12.1964 - 5 StR 346/64
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.10.1966 - 1 StR 345/66
In Anbetracht dessen ist der Tatrichter rechtsfehlerfrei zu der Überzeugung gekommen, daß der Angeklagte W. wie ihm bewußt war - durch sein Dabeistehen den Schlägern ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit gab (ebenso: BGH Urteil vom 18. Dezember 1964, 5 StR 346/64, S. 4) und daß er mit der (gewaltsamen) Wegnahme des Geldes einverstanden war (S. 11, 16 UA).
- BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81
Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der …
Der geringe Umfang seines Tatbeitrags würde die Annahme von Mittäterschaft zwar nicht notwendig ausschließen; das Dabeisein bei der Tat kann ebenso wie für eine Beihilfe (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1964 - 5 StR 346/64; Urteil vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 345/66) auch hierfür ausreichen (RG JW 1924, 299 f; BGH bei Dallinger MDR 1953, 271; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 386/75;… Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 25 Rdn 7). - BGH, 29.10.1974 - VI ZR 182/73
Hausbesetzung - § 823 Abs. 1 BGB, Körperverletzung, § 830 BGB, psychische …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82
Anforderungen an das Vorliegen einer psychischen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr …
Ob bereits eine den Täter psychisch unterstützende körperliche Anwesenheit als Beihilfe durch positives Tun zu bewerten ist (so offenbar BGH, Urteil vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 345/66), kann hier offen bleiben, denn das Landgericht hat zu Recht für den vorliegenden Fall hierin keine Beihilfehandlung gesehen. - BGH, 15.09.1988 - 4 StR 289/88
Verurteilung beider Angeklagter wegen Beihilfe zum Raub aufgrund Unmöglichkeit …
Er hat zumindest durch die gemeinschaftliche Entwicklung des Tatplans und durch seine Anwesenheit bei der Tat den Täter bei Ausführung des Raubes willentlich unterstützt; das ist für die Annahme einer Beihilfe gemäß § 27 StGB ausreichend (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 345/66, bei Dallinger MDR 1967, 113 und vom 29. November 1984 - 4 StR 686/84, bei Holtz MDR 1985, 284;… Dreher/Töndle 44. Aufl. § 27 StGB Rdn. 7).
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