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| BGH, 09.09.1959 - 1 StR 347/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
- BGH, 22.05.1958 - 4 StR 68/58
Auszug aus BGH, 09.09.1959 - 1 StR 347/59
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 1958 - NJW 1958, 1832 Nr. 11 - ist ein Strafmilderungsgrund sogar schon dann gegeben, wenn ein Zeuge in Unkenntnis eines Aussageverweigerungsrechts aussagt und schwört, selbst wenn dem Richter die Belehrungspflicht nicht erkennbar war. - BGH, 17.08.1951 - 1 StR 325/51
Auszug aus BGH, 09.09.1959 - 1 StR 347/59
Die Revision vermißt zu Unrecht die Anwendung des § 157 StGB; denn diese Bestimmung gilt nur für Zeugen und Sachverständige, nicht aber für Parteien, RGSt 75, 37; BGH NJW 1951, 809 Nr. 21. Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift ist entgegen der Ansicht der Revision nicht zulässig. - RG, 30.09.1943 - 2 D 155/43
Strafbares Unterlassen der Anzeige eines geplanten Verbrechens (§ 139 StGB.) ist …
Auszug aus BGH, 09.09.1959 - 1 StR 347/59
Einer Stellungnahme hierzu bedarf es nicht, weil zwischen den Straftaten der beiden Angeklagten kein innerer Zusammenhang besteht, RGSt 77, 203. - RG, 05.12.1940 - 2 D 444/40
Der Partei des bürgerlichen Rechtsstreites als Teilnehmer an dem Meineid eines …
Auszug aus BGH, 09.09.1959 - 1 StR 347/59
Die Revision vermißt zu Unrecht die Anwendung des § 157 StGB; denn diese Bestimmung gilt nur für Zeugen und Sachverständige, nicht aber für Parteien, RGSt 75, 37; BGH NJW 1951, 809 Nr. 21. Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift ist entgegen der Ansicht der Revision nicht zulässig.
- BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der …
Eine strafmildernde Berücksichtigung des Fehlens der Belehrung (…vgl. BGHR StGB § 157 I Falschaussage, uneidliche 1; BGH NStZ 1984, 134; BGH StV 1988, 427) kommt allerdings dann nicht in Betracht, wenn die Angeklagten auf alle Fälle zur Aussage entschlossen waren und nach Überzeugung des Gerichts auch durch den Hinweis auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nicht von den Falschaussagen abgehalten worden wären (vgl. BGH Urteile vom 9. September 1959 - 1 StR 347/59 -, vom 26. September 1961 - 1 StR 363/61 - und vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80).
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