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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47807
BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18 (https://dejure.org/2018,47807)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2018 - 1 StR 349/18 (https://dejure.org/2018,47807)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - 1 StR 349/18 (https://dejure.org/2018,47807)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 371 Abs. 1 AO; § 46 Abs. 1 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; Art. 97 § 24 EGAO
    Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (erforderlicher Umfang der Selbstanzeige: keine Strafbefreiung bei neuen unrichtigen Angaben; milderes Gesetz); Strafzumessung (zulässige Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verunglückte Selbstanzeige - und die Strafzumessung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dir vor dem 28. April 2011 eingereichte (Teil-)Selbstanzeige

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und generalpräventive Überlegungen bei der Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 81
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines …

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18
    Mit dieser Regelung gewährt der Gesetzgeber denjenigen Vertrauensschutz, die noch vor dem Urteil des Senats vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09 (BGHSt 55, 180) eine Selbstanzeige eingereicht und damit darauf vertraut hatten, dass eine Teilselbstanzeige für ausreichend befunden wurde, um eine Strafbefreiung zu erlangen (…BGH, aaO Rn. 11).

    Dementsprechend sind auf Teilselbstanzeigen die Maßstäbe aus dem Urteil des Senats vom 20. Mai 2010, 1 StR 577/09, wonach eine wirksame Selbstanzeige nur dann gegeben ist, wenn der Steuerpflichtige vollständig in die Steuerehrlichkeit zurückkehrt, nicht anzuwenden (…BGH, aaO Rn. 11).

  • BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei …

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18
    Dies hat zudem zur Folge, dass das zur Tatzeit geltende Recht nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz das mildere und damit anzuwendende Recht ist (§ 2 Abs. 3 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298 Rn. 52).

    Jedoch wirkt eine Selbstanzeige dann nicht strafbefreiend, wenn die Erklärung selbst wieder neue, erhebliche Unrichtigkeiten enthält (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298 Rn. 53; Urteile vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 196/76, BB 1978, 698 und vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92, wistra 1993, 66).

  • BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98

    Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme …

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18
    In der Einreichung einer (wahrheitsgemäßen) Umsatzsteuerjahreserklärung kann demzufolge im Verhältnis zu den zuvor unterlassenen oder unzutreffenden monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen eine Selbstanzeige zu sehen sein (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 5 StR 392/98, wistra 1999, 27 Rn. 11).

    Insofern vermindert sich der Schuldumfang der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 5 StR 392/98, wistra 1999, 27 Rn. 13).

  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 663/17

    Strafzumessung (Zulässigkeit strafschärfender generalpräventiver Erwägungen)

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18
    Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 663/17, wistra 2018, 484 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92

    Einheitliche Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18
    Jedoch wirkt eine Selbstanzeige dann nicht strafbefreiend, wenn die Erklärung selbst wieder neue, erhebliche Unrichtigkeiten enthält (BGH…, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298 Rn. 53; Urteile vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 196/76, BB 1978, 698 und vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92, wistra 1993, 66).
  • BGH, 14.12.1976 - 1 StR 196/76

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer …

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18
    Jedoch wirkt eine Selbstanzeige dann nicht strafbefreiend, wenn die Erklärung selbst wieder neue, erhebliche Unrichtigkeiten enthält (BGH…, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298 Rn. 53; Urteile vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 196/76, BB 1978, 698 und vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92, wistra 1993, 66).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2022 - 12 Ns 508 Js 2272/20

    Steuerhinterziehung: Keine strafbefreiende Selbstanzeige bei späterer Angabe …

    Das reicht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 1 StR 349/18, juris Rn. 6 a.E.;… Schauf, aaO, § 371 Rn. 175 f.;… Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 371 Rn. 98, je m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2022 - 1 StR 480/21

    Steuerhinterziehung (strafmildernde Bedeutung einer verunglückten Selbstanzeige)

    Es hätte allerdings erörtern müssen, ob solch ?verunglückte? Selbstanzeigen gleichwohl zumindest strafmildernd wirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 1 StR 349/18, BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 31 Rn. 10).
  • BGH, 07.09.2022 - 1 StR 157/22

    Schlechterstellungsverbot (keine Erhöhung von Einzelstrafen auch bei insgesamt …

    Das neue Tatgericht wird bei der Strafzumessung zu berücksichtigen haben, dass "verunglückte" Selbstanzeigen zumindest strafmildernd wirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 1 StR 349/18, BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 31 Rn. 10).
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