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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2022 - 1 StR 35/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8648
BGH, 10.03.2022 - 1 StR 35/22 (https://dejure.org/2022,8648)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2022 - 1 StR 35/22 (https://dejure.org/2022,8648)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22 (https://dejure.org/2022,8648)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minderschwerer Fall: Bedeutung der gehandelten Wirkstoffmenge)

  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 187
  • StV 2022, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 10.03.2022 - 1 StR 35/22
    a) Ob eine Straftat nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als minder schwerer Fall des § 29a Abs. 2 BtMG einzuordnen ist, in dem die Anwendung des Normalstrafrahmens nicht mehr angemessen erscheint, richtet sich danach, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maß abweicht, dass die Anwendung eines Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 99 und vom 15. März 2017- 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 13).

    Bei der Gesamtabwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände ist die Frage, ob der Grenzwert der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln um ein Vielfaches oder aber nicht sehr erheblich überschritten ist, regelmäßig von Bedeutung (BGH, Beschluss vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83, BGHSt 32, 162, 165; Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 13;… vgl. auch Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 350/20 Rn. 10).

    Je geringer die Überschreitung des Grenzwerts ist, desto näher liegt die Annahme eines minder schweren Falles (BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16 aaO).

  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 10.03.2022 - 1 StR 35/22
    Bei der Gesamtabwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände ist die Frage, ob der Grenzwert der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln um ein Vielfaches oder aber nicht sehr erheblich überschritten ist, regelmäßig von Bedeutung (BGH, Beschluss vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83, BGHSt 32, 162, 165;… Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 13;… vgl. auch Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 350/20 Rn. 10).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 10.03.2022 - 1 StR 35/22
    a) Ob eine Straftat nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als minder schwerer Fall des § 29a Abs. 2 BtMG einzuordnen ist, in dem die Anwendung des Normalstrafrahmens nicht mehr angemessen erscheint, richtet sich danach, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maß abweicht, dass die Anwendung eines Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 99 …und vom 15. März 2017- 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 13).
  • BGH, 27.10.2020 - 1 StR 350/20

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (erforderlicher Vorsatz …

    Auszug aus BGH, 10.03.2022 - 1 StR 35/22
    Bei der Gesamtabwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände ist die Frage, ob der Grenzwert der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln um ein Vielfaches oder aber nicht sehr erheblich überschritten ist, regelmäßig von Bedeutung (BGH, Beschluss vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83, BGHSt 32, 162, 165;… Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 13; vgl. auch Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 350/20 Rn. 10).
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 246/22

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit (minder schwerer Fall: Gesamtwürdigung aller …

    a) Entscheidend für das Vorliegen eines minder schweren Falls ist, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Sonderstrafrahmens geboten erscheint (s. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2019 - 3 StR 503/18, NStZ-RR 2019, 344, 345; vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Erweiterte Einziehung (Voraussetzungen an die Feststellung der Herkunft der …

    Je geringer die Überschreitung des Grenzwerts ist, desto näher liegt die Annahme eines minder schweren Falles (vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, aaO Rn. 13 …und Beschlüsse vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 5;… vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19 Rn. 5 und vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22 Rn. 5).
  • KG, 27.02.2024 - 3 ORs 81/23

    Tragweite einer Berufungsbeschränkung; Begründungsanforderungen für minder …

    Rn. 32 aa) Ob eine Straftat nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als minder schwerer Fall des § 29a Abs. 2 BtMG einzuordnen ist, in dem die Anwendung des Normalstrafrahmens nicht mehr angemessen erscheint, richtet sich danach, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maß abweicht, dass die Anwendung eines Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 62, 90; 26, 97; Beschluss vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22 -, juris).

    In die anzustellende Gesamtwürdigung (vgl. BGH NStZ 2023, 508 und Beschluss vom 6. April 2022 - 1 StR 89/22 -, juris; Senat, Beschluss vom 15. Mai 2000 - (3) 1 Ss 76/00 (26/00) -, juris) sind alle Umstände einzubeziehen, die für die Wertung von Tat und Täterpersönlichkeit relevant sind, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorangehen oder ihr nachfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2022 a.a.O. m.w.N.).

  • BayObLG, 20.02.2024 - 206 StRR 49/24

    Nur eingeschränkte strafschärfende Berücksichtigung der Eigenschaft als harte …

    Es ist eine Gesamtwürdigung vorzunehmen, die alle Umstände einbezieht, die für die Wertung von Tat und Täterpersönlichkeit relevant sind, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorangehen oder ihr nachfolgen (BGH, Beschluss vom 10. März 2022, 1 StR 35/22, juris Rn. 5; st. Rspr.).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass es sich bei dem 1, 88-fachen der nicht geringen Menge lediglich um eine geringfügige Überschreitung handelt (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020, 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50), ebenso bei einer eine Menge von 25, 63 Gramm THC und gleichzeitig 14, 88 Gramm Amphetaminbase (bei einem Grenzwert von 7, 5 Gramm THC und 10 Gramm für Amphetaminbase, also insgesamt das rund 4, 5-fache; BGH Beschluss vom 10. März 2022, 1 StR 35/22 2020, juris); ferner wurde die Annahme eines minderschweren Falls nicht beanstandet bei einer Menge des 7, 5-fachen (BGH…, Urteil vom 15. März 2017, 2 StR 294/16, NJW 2017, 2776 Rn. 11 f.) und selbst des mehr als 11-fachen des Grenzwerts (BGH…, Beschluss vom 10. April 1990, 4 StR 148/90, juris Rn. 12).

  • BGH, 27.10.2025 - 6 StR 374/25

    Minder schwerer Fall schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (Strafzumessung, …

    Entscheidend für das Vorliegen eines minder schweren Falls ist, ob die strafzumessungserheblichen Umstände in ihrer Gesamtheit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweichen, dass die Anwendung des Sonderstrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH…, Urteil vom 9. März 2023 - 3 StR 246/22, Rn. 13; Beschluss vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22).
  • BGH, 19.03.2025 - 1 StR 464/24

    Minderschwerer Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis (erforderliche …

    Während eine nur geringe Grenzwertüberschreitung ein Kriterium für die Annahme eines minder schweren Falles ist, spricht eine ganz erhebliche Überschreitung gegen die Annahme eines solchen (vgl. für das BtMG: BGH…, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, aaO Rn. 13 …und Beschlüsse vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 5;… vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19 Rn. 5 und vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22 Rn. 5).
  • BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23

    Betäubungsmittelstrafbarkeit (minder schwerer Fall: Gesamtabwägung: geringe …

    Je geringer die Überschreitung des Grenzwerts ist, desto näher liegt die Annahme eines minder schweren Falles (vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 2017 ? 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 93 Rn. 13; Beschlüsse vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; vom 27. Oktober 2020 ? 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50; vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22 Rn. 5).
  • BayObLG, 08.03.2023 - 202 StRR 11/23

    Wechselwirkung zwischen Strafhöhe und Aussetzung der Vollstreckung einer …

    Zwar kommt grundsätzlich jeder Grenzwertüberschreitung für die Strafzumessung Relevanz zu (…BGH, Urt. v. 21.11.2018 - 2 StR 335/18 = NStZ 2020, 45; 15.03.2017 - 2 StR 294/16 = BGHSt 62, 90 = NJW 2017, 2776 = StraFo 2017, 433 =NStZ 2018, 228 = StV 2018, 506 = JR 2018, 531), allerdings ist die Überschreitung nur entsprechend ihrem Ausmaß im Einzelfall beim Strafzumessungsakt wertend zu gewichten (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10.03.2022 - 1 StR 35/22, bei juris; 11.09.2019 - 2 StR 68/19 = NStZ-RR 2020, 24).
  • LG Itzehoe, 25.07.2024 - 2 KLs 315 Js 27554/23
    Ein minder schwerer Fall liegt dann vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; BeckRS 2022, 8055; 2023, 19423).
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