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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6386
BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99 (https://dejure.org/1999,6386)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1999 - 1 StR 351/99 (https://dejure.org/1999,6386)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 1 StR 351/99 (https://dejure.org/1999,6386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 2, 3 StPO; § 274 StPO;
    Beweiswirkung des Protokolls; Gewährung des letzten Wortes;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 258 Abs. 2 und 3; ; StPO § 274

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Gefährliche Körperverletzung - Bedrohung - Sachbeschädigung - Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Gesamtfreiheitsstrafe - Einziehung - Revision - Gewährung des letzten Wortes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3, § 337 Abs. 1
    Beruhen auf der Nicht-Gewährung des letzten Wortes

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
    Die Nichterteilung des letzten Wortes begründet zwar nicht stets und ausnahmslos die Revision, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (BGHSt 22, 278, 280, 281; BGH NStZ 1984, 376; BGH bei Kusch NStZ 1993, 29 Nr. 15).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
    Daran ändert sich auch nichts, wenn der genannte Protokollvermerk, der auslegungsfähig ist (BGHSt 13, 53, 59), dahin verstanden wird, daß auch dem Angeklagten als Verfahrensbeteiligtem das Wort erteilt worden ist; denn daraus kann nicht hergeleitet werden, daß er als letzter zu Wort gekommen ist.
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 117/99

    Letztes Wort; Sitzungsprotokoll

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
    Dies steht jedoch der Annahme, daß er sich nach Erteilung des letzten Wortes möglicherweise doch anders geäußert hätte, nicht entgegen (…vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1 -, BGH. Beschlüsse vom 18. März 1997 - 5 StR 122/97 und vom 13. April 1999 - 4 StR 117/99).".
  • BGH, 12.10.1998 - 5 StR 333/98

    Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten - Beweis eines Verfahrensfehlers …

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
    Dies belegt, daß dem Angeklagten persönlich nicht das letzte Wort erteilt worden ist (vgl. auch BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1998 - 5 StR 333/98).
  • BGH, 03.01.1984 - 5 StR 936/83

    Haftbefehl - Aufrechterhaltung - Schlusserklärung - Letztes Wort

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
    Die Nichterteilung des letzten Wortes begründet zwar nicht stets und ausnahmslos die Revision, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (BGHSt 22, 278, 280, 281; BGH NStZ 1984, 376; BGH bei Kusch NStZ 1993, 29 Nr. 15).
  • BGH, 18.03.1997 - 5 StR 122/97

    Nichterteilung des letzten Wortes an den Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
    Dies steht jedoch der Annahme, daß er sich nach Erteilung des letzten Wortes möglicherweise doch anders geäußert hätte, nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1 -, BGH. Beschlüsse vom 18. März 1997 - 5 StR 122/97 und vom 13. April 1999 - 4 StR 117/99).".
  • BGH, 02.05.1989 - 5 StR 154/89

    Notwendigkeit der Gewährung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
    Dies steht jedoch der Annahme, daß er sich nach Erteilung des letzten Wortes möglicherweise doch anders geäußert hätte, nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1 -, BGH. Beschlüsse vom 18. März 1997 - 5 StR 122/97 und vom 13. April 1999 - 4 StR 117/99).".
  • BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf …

    Rn. 10 Ob der Protokollformulierung "erhielt zu den Ausführungen das Wort" eindeutig zu entnehmen ist, daß dem Angeklagten sowohl das Recht nach § 258 Abs. 3 als auch das nach Abs. 2 StPO eingeräumt wurde (vgl. hierzu u.a. BGHSt 13, 53, 59; 18, 84, 86; derartige Protokollvermerke sind auslegungsfähig: vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 351/99), kann hier offenbleiben.
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