Rechtsprechung
| BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 258 Abs. 2, 3 StPO; § 274 StPO;
Beweiswirkung des Protokolls; Gewährung des letzten Wortes; - Judicialis
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Gefährliche Körperverletzung - Bedrohung - Sachbeschädigung - Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Gesamtfreiheitsstrafe - Einziehung - Revision - Gewährung des letzten Wortes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3, § 337 Abs. 1
Beruhen auf der Nicht-Gewährung des letzten Wortes
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
Die Nichterteilung des letzten Wortes begründet zwar nicht stets und ausnahmslos die Revision, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (BGHSt 22, 278, 280, 281; BGH NStZ 1984, 376; BGH bei Kusch NStZ 1993, 29 Nr. 15). - BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
Daran ändert sich auch nichts, wenn der genannte Protokollvermerk, der auslegungsfähig ist (BGHSt 13, 53, 59), dahin verstanden wird, daß auch dem Angeklagten als Verfahrensbeteiligtem das Wort erteilt worden ist; denn daraus kann nicht hergeleitet werden, daß er als letzter zu Wort gekommen ist. - BGH, 13.04.1999 - 4 StR 117/99
Letztes Wort; Sitzungsprotokoll
Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
Dies steht jedoch der Annahme, daß er sich nach Erteilung des letzten Wortes möglicherweise doch anders geäußert hätte, nicht entgegen (…vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1 -, BGH. Beschlüsse vom 18. März 1997 - 5 StR 122/97 und vom 13. April 1999 - 4 StR 117/99).".
- BGH, 12.10.1998 - 5 StR 333/98
Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten - Beweis eines Verfahrensfehlers …
Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
Dies belegt, daß dem Angeklagten persönlich nicht das letzte Wort erteilt worden ist (vgl. auch BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1998 - 5 StR 333/98). - BGH, 03.01.1984 - 5 StR 936/83
Haftbefehl - Aufrechterhaltung - Schlusserklärung - Letztes Wort
Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
Die Nichterteilung des letzten Wortes begründet zwar nicht stets und ausnahmslos die Revision, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (BGHSt 22, 278, 280, 281; BGH NStZ 1984, 376; BGH bei Kusch NStZ 1993, 29 Nr. 15). - BGH, 18.03.1997 - 5 StR 122/97
Nichterteilung des letzten Wortes an den Angeklagten
Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
Dies steht jedoch der Annahme, daß er sich nach Erteilung des letzten Wortes möglicherweise doch anders geäußert hätte, nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1 -, BGH. Beschlüsse vom 18. März 1997 - 5 StR 122/97 und vom 13. April 1999 - 4 StR 117/99).". - BGH, 02.05.1989 - 5 StR 154/89
Notwendigkeit der Gewährung des letzten Wortes
Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99
Dies steht jedoch der Annahme, daß er sich nach Erteilung des letzten Wortes möglicherweise doch anders geäußert hätte, nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1 -, BGH. Beschlüsse vom 18. März 1997 - 5 StR 122/97 und vom 13. April 1999 - 4 StR 117/99).".
- BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf …
Rn. 10 Ob der Protokollformulierung "erhielt zu den Ausführungen das Wort" eindeutig zu entnehmen ist, daß dem Angeklagten sowohl das Recht nach § 258 Abs. 3 als auch das nach Abs. 2 StPO eingeräumt wurde (vgl. hierzu u.a. BGHSt 13, 53, 59; 18, 84, 86; derartige Protokollvermerke sind auslegungsfähig: vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 351/99), kann hier offenbleiben.
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