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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,5530
BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59 (https://dejure.org/1959,5530)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1959 - 1 StR 358/59 (https://dejure.org/1959,5530)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1959 - 1 StR 358/59 (https://dejure.org/1959,5530)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55

    Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung …

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59
    § 258 Abs. 2 und 3 StPO greifen nicht ein (BGHSt 9, 77, 79) [BGH 28.02.1956 - 5 StR 609/55].
  • RG, 04.03.1937 - 2 D 12/37

    Wie unterscheidet sich die Pflicht, Vertragsbedingungen zu erfüllen, von der …

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59
    Schon das Reichsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß dies bei der weiten Fassung des äußeren Tatbestandes des § 266 StGB erforderlich ist (RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92).
  • RG, 18.10.1934 - 2 D 1098/34

    Gehört zum Tatbestande des § 266 StGB. n. F., daß die Handlung in einer Verfügung …

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59
    Schon das Reichsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß dies bei der weiten Fassung des äußeren Tatbestandes des § 266 StGB erforderlich ist (RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92).
  • RG, 26.11.1934 - 2 D 1263/34

    Macht sich, wer zugunsten einer Vereinigung die Ausrichtung eines Festes …

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59
    Schon das Reichsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß dies bei der weiten Fassung des äußeren Tatbestandes des § 266 StGB erforderlich ist (RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92).
  • BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74

    Untreue aufgrund nicht rechtzeitiger Einlösung einer Forderung aus einem Wechsel …

    Zu bemerken ist, daß im Hinblick auf die weite Fassung des § 266 StGB an den Nachweis der inneren Tatseite strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1959 - 1 StR 358/59 - RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92).
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