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| BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung …
Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59
§ 258 Abs. 2 und 3 StPO greifen nicht ein (BGHSt 9, 77, 79) [BGH 28.02.1956 - 5 StR 609/55]. - RG, 04.03.1937 - 2 D 12/37
Wie unterscheidet sich die Pflicht, Vertragsbedingungen zu erfüllen, von der …
Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59
Schon das Reichsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß dies bei der weiten Fassung des äußeren Tatbestandes des § 266 StGB erforderlich ist (RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92). - RG, 18.10.1934 - 2 D 1098/34
Gehört zum Tatbestande des § 266 StGB. n. F., daß die Handlung in einer Verfügung …
- RG, 26.11.1934 - 2 D 1263/34
Macht sich, wer zugunsten einer Vereinigung die Ausrichtung eines Festes …
Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59
Schon das Reichsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß dies bei der weiten Fassung des äußeren Tatbestandes des § 266 StGB erforderlich ist (RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92).
- BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74
Untreue aufgrund nicht rechtzeitiger Einlösung einer Forderung aus einem Wechsel …
Zu bemerken ist, daß im Hinblick auf die weite Fassung des § 266 StGB an den Nachweis der inneren Tatseite strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1959 - 1 StR 358/59 - RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92).
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