Rechtsprechung
| BGH, 09.05.1972 - 1 StR 358/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung eines besonders schweren Raubs - Erfordernis der dauerenden erheblichen Entstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.05.1972 - 1 StR 358/71
- BGH, 10.10.1972 - 1 StR 358/71
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.02.1972 - 5 StR 400/71
Ersatz von verlorenen Schneidezähnen durch eine Prothese - Dauerhafte Entstellung …
Auszug aus BGH, 09.05.1972 - 1 StR 358/71
Diese Ansicht wird aber, wie nunmehr dem zum Abdruck in BGHSt vorgesehenen Urteil des 5. Strafsenats vom 29. Februar 1972 - 5 StR 400/71 - zu entnehmen ist, von den beteiligten Senaten nicht mehr uneingeschränkt vertreten. - BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61
Erhebliche und dauernde Entstellung durch eine Körperverletzung bei Verlust …
Auszug aus BGH, 09.05.1972 - 1 StR 358/71
Zwar hat der Bundesgerichtshof bis vor kurzem die Auffassung vertreten, daß der künstliche Ersatz von Zähnen nicht als vollgültige Wiederherstellung der früheren körperlichen Unversehrtheit zu werten und deshalb auch nicht geeignet sei, den Dauercharakter einer durch Verlust zahlreicher Zähne hervorgerufenen erheblichen Entstellung zu beseitigen (BGHSt 17, 161;… BGH GA 1968, 120). - BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66
Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der …
Auszug aus BGH, 09.05.1972 - 1 StR 358/71
Dabei wird insbesondere zu beachten sein, daß die Angeklagten - was bisher nicht untersucht worden ist - den Tatbestand des besonders schweren Raubes auch dadurch erfüllt haben können, daß ihnen wegen der außerordentlich brutalen Art der Tatausführung möglicherweise die Marterung des Verletzten zur Last fällt (vgl. hierzu BGHSt 21, 183, 184) [BGH 11.01.1967 - 2 StR 348/66].
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Rechtsprechung
| BGH, 10.10.1972 - 1 StR 358/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückverweisung der Sache an eine andere Strafkammer desselben Landgerichts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.05.1972 - 1 StR 358/71
- BGH, 10.10.1972 - 1 StR 358/71
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58
Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil …
Auszug aus BGH, 10.10.1972 - 1 StR 358/71
Die beanstandete Zurückverweisung der Sache "an eine andere Strafkammer des Landgerichts" beruht nicht auf einem offensichtlichen Schreib- oder Fassungsversehen, das einer Berichtigung zugänglich wäre (vgl. BGHSt 12, 374, 376) [BGH 03.02.1959 - 1 StR 644/58]. - BGH, 25.08.1970 - 1 StR 49/70
Grenzen des Anspruches auf Berichtigung der Urteilsformel - Bildung von e Straf- …
Auszug aus BGH, 10.10.1972 - 1 StR 358/71
Ist hierfür im Geschäftsverteilungsplan keine Vorsorge getroffen worden, so bedarf er einer entsprechenden Ergänzung durch nachträgliche generelle Bestimmung für den Rest des Geschäftsjahrs (vgl. BGH, Beschluß vom 25. August 1970 - 1 StR 49/70).
- BGH, 11.07.1979 - 2 ARs 185/79
Zuständigkeit für die Wiederaufnahme eines Verfahrens in Wirtschaftsstrafsachen …
Der nach dem derzeitigen Rechtszustand unlösbar erscheinenden Schwierigkeit könnte nur dadurch begegnet werden, daß entweder die Landesregierung im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart bei einem anderen Landgericht als dem Landgericht Stuttgart eine weitere Wirtschaftsstrafkammer errichtet, die alsdann für die Wiederaufnahmeverfahren zuständig erklärt werden könnte, wobei eine solche Änderung auch während des Geschäftsjahres für alle künftig auftretenden Fälle getroffen werden könnte (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1972 - 1 StR 358/71), oder aber dadurch, daß die Landesregierung in entsprechender Anwendung des § 140 a Abs. 3 Satz 2 GVG dem Präsidium eines benachbarten Oberlandesgerichts die nach Abs. 2 zu treffende Entscheidung zuweist, weil dem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk nur ein Landgericht eingerichtet ist, ein solches Oberlandesgericht gleichzustellen ist, in dessen Bezirk nur ein Landgericht mit Wirtschaftsstrafkammer besteht (…vgl. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 140 a GVG Rdn. 8). - BGH, 25.09.1984 - 2 StR 418/84
Voraussetzungen der Verweisung der Strafsache an ein anderes Gericht
Vielmehr ist der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts, an das zurückverwiesen worden ist, nachträglich durch Bildung der erforderlichen (hier weiteren) Auffangkammer zu ergänzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 1970 - 1 StR 49/70 -, 10. Oktober 1972 - 1 StR 358/71 -, Urteil vom 8. April 1981 - 3 StR 88/81 - in NStZ 1981, 489;… Karlsruher Kommentar zur StPO, Rdn. 32 zu § 354).
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