Rechtsprechung
| BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der Täterpersönlichkeit - Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der Hälft der Strafe schon in der Untersuchungshaft - Strafaussetzung zur Bewährung trotz Überschreitung des Höchstmaßes für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 21
- StV 1986, 529
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86
Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46 sowie BGH…, Urt. vom 3. Juni 1986 - 1 StR 179/86). - BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86
Ferner ist rechtsfehlerfrei dargetan, daß nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit der Angeklagten besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen, nämlich Milderungsgründe von besonderem Gewicht, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der verhängten Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. etwa BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] sowie BGH NStZ 1986, 27). - BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86
Ferner ist rechtsfehlerfrei dargetan, daß nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit der Angeklagten besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen, nämlich Milderungsgründe von besonderem Gewicht, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der verhängten Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. etwa BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] sowie BGH NStZ 1986, 27). - BGH, 03.06.1986 - 1 StR 179/86
Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen besonderer Umstände nach …
Auszug aus BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86
Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46 sowie BGH, Urt. vom 3. Juni 1986 - 1 StR 179/86).
- BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00
Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach den für …
Eine Strafaussetzung zur Bewährung muß nach § 56 Abs. 3 StGB versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH NStZ 1987, 21). - AG Villingen-Schwenningen, 14.08.2019 - 6 Ds 33 Js 2222/19
Strafbarkeit des Uploads von kinderpornographischem Material auf …
Schließlich ist eine Vollstreckung in der Gesamtschau mit den anderen benannten Aspekten vorliegend auch angezeigt, um vergleichbaren Sexualstraftätern zu zeigen, dass auch ein Rückfall mit Kinderpornographie oder Jugendpornographie ernsthafte Konsequenzen nach sich zieht (zur Zulässigkeit der Berücksichtigung von negativ generalpräventiven Erwägungen BGH, Urteil vom 2.9.1986 - 1 StR 358/86 = NStZ 1987, 21;… so auch BeckOK StGB/Heintschel-Heinegg § 56 Rn. 26;… Schönke/Schröder/Kinzig § 56 Rn. 50). - BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen …
Insoweit geht es, wie die Revision zutreffend ausführt, um die Frage, ob eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte, eine Entscheidung, die der Tatrichter wiederum unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu treffen hat (vgl. BGHSt 24, 40, 46; 24, 64, 66;… BGH GA 1979, 59, 60; BGH NStZ 1985, 459 ; 1987, 21 ).
- BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94
Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung - …
Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH NStZ 1987, 21).Eine Erörterung der Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung ausnahmsweise (…vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9) die Vollstreckung einer verhängten.Freiheitsstrafe gebietet, ist nur dann unerläßlich, wenn die aus dem Urteil ersichtlichen Tatsachen dies nahelegen (vgl. BGH NStZ 1987, 21; 1988, 126, 127;… Gribbohm in LK StGB 11. Aufl. § 56 Rdn. 58 m.w.Nachw.).
- BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des …
Gründe, die dazu drängten, eine entsprechende Erörterung vorzunehmen (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70] ;… BGH GA 1979, 59, 60; NStZ 1985, 459; 1987, 21), werden von der Revision nicht vorgebracht, sind aber auch sonst nach den Feststellungen nicht ersichtlich. - BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur …
Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (BGH NStZ 1987, 21 m.w.Nachw.). - BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in …
Im vorliegenden Fall, in dem spezialpräventive Aspekte im Vordergrund stehen, kann keine Rede davon sein, daß eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46 sowie BGH NStZ 1987, 21). - BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99
BGH bestätigt Urteil gegen den ehemaligen Landrat von Sigmaringen
Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH NStZ 1987, 21). - BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens - …
Der Tatrichter kann zwar in geeigneten Fällen auf eine Erörterung dieser Vorschrift verzichten, wenn Anhaltspunkte, daß unter dem Gesichtspunkt des § 56 Abs. 3 StGB eine Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommen könnte, nicht gegeben sind (BGH NStZ 1987, 21 ). - BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87
Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner …
Die besonderen Umstände müssen um so gewichtiger sein, je mehr die ausgesprochenen Strafen an dieser Obergrenze liegen (BGH NStZ 1987, 21). - BGH, 16.12.1994 - StB 30/94
Strafaussetzung - Strafrestaussetzung - Rechtsprechung
- OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23
Drohender Widerruf einer Bewährung als Aspekt bei Strafzumessung; Bewusste …
- BGH, 14.12.1995 - 4 StR 676/95
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Gerichts - Revisionsrechtlicher …
- BGH, 03.09.1991 - 1 StR 490/91
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 21.04.1987 - 1 StR 100/87
Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses der Verjährung bei der Verfolgung des …
- BayObLG, 19.04.1991 - RReg. 1 St 73/91
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".