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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,7605
BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75 (https://dejure.org/1975,7605)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1975 - 1 StR 368/75 (https://dejure.org/1975,7605)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75 (https://dejure.org/1975,7605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuhälterei, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Förderung der Prostitution und Fahren ohne Fahrerlaubnis und vorsätzliche Körperverletzung - Zulässigkeit derVerlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung einer Zeugin - Rechtliche Beurteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
    Der Tatrichter folgt damit der allgemein anerkannten Rechtsprechung, daß mehrere selbständige strafbare Handlungen nicht durch eine mit ihnen tateinheitlich begangene minderschwere fortgesetzte Straftat zu einer rechtlichen Einheit zusammengefaßt werden (BGHSt 1, 67; 2, 246; 6, 92, 97; 18, 26); das gilt auch, wenn nur eine der selbständigen Handlungen schwerer ist als die mit den beiden Taten einheitlich begangene Straftat (vgl. BGHSt 3, 165).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen …

    Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
    Der Tatrichter folgt damit der allgemein anerkannten Rechtsprechung, daß mehrere selbständige strafbare Handlungen nicht durch eine mit ihnen tateinheitlich begangene minderschwere fortgesetzte Straftat zu einer rechtlichen Einheit zusammengefaßt werden (BGHSt 1, 67; 2, 246; 6, 92, 97; 18, 26); das gilt auch, wenn nur eine der selbständigen Handlungen schwerer ist als die mit den beiden Taten einheitlich begangene Straftat (vgl. BGHSt 3, 165).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
    Die von der Rechtsprechung hierfür aufgestellten Voraussetzungen waren gegeben: die polizeiliche Vernehmung war ordnungsgemäß in das richterliche Protokoll aufgenommen worden; sie war der Zeugin vorgelesen worden, nachdem diese zuvor zusammenhängend in gleichem Sinne vor dem Richter ausgesagt hatte (BGHSt 6, 279, 281; 7, 73; BGH NJW 1952, 1027; 1953, 35; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1961 - 1 StR 470/61).
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
    Der Tatrichter folgt damit der allgemein anerkannten Rechtsprechung, daß mehrere selbständige strafbare Handlungen nicht durch eine mit ihnen tateinheitlich begangene minderschwere fortgesetzte Straftat zu einer rechtlichen Einheit zusammengefaßt werden (BGHSt 1, 67; 2, 246; 6, 92, 97; 18, 26); das gilt auch, wenn nur eine der selbständigen Handlungen schwerer ist als die mit den beiden Taten einheitlich begangene Straftat (vgl. BGHSt 3, 165).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von …

    Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
    Denn ausnahmsweise können sich Angeklagter und Verteidiger stillschweigend mit der Verlesung einverstanden erklären (vgl. BGHSt 9, 230, 232), wenn ihnen durch den die Verlesung anordnenden Beschluß klar geworden ist, bei dieser Verlesung handle es sich nicht um eine mehr oder weniger wichtige Förmlichkeit des Verfahrens, sondern um einen Teil der Beweisaufnahme zur Schuld- und Straffrage, und wenn sie insbesondere Gelegenheit gehabt hatten, sich vorher zur Frage der Verlesung zu äußern (BGH, Urteile vom 12. Dezember 1972 - 1 StR 420/72 - und vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56 - insoweit in BGHSt 9, 230 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74

    Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung - …

    Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
    Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert neben den sonstigen Voraussetzungen eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten oder eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung ihrer persönlichen Bewegungsfreiheit (BGH, Urteile vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75 - und vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74).
  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
    Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
    Der Tatrichter folgt damit der allgemein anerkannten Rechtsprechung, daß mehrere selbständige strafbare Handlungen nicht durch eine mit ihnen tateinheitlich begangene minderschwere fortgesetzte Straftat zu einer rechtlichen Einheit zusammengefaßt werden (BGHSt 1, 67; 2, 246; 6, 92, 97; 18, 26); das gilt auch, wenn nur eine der selbständigen Handlungen schwerer ist als die mit den beiden Taten einheitlich begangene Straftat (vgl. BGHSt 3, 165).
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53

    Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis …

    Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
    Die von der Rechtsprechung hierfür aufgestellten Voraussetzungen waren gegeben: die polizeiliche Vernehmung war ordnungsgemäß in das richterliche Protokoll aufgenommen worden; sie war der Zeugin vorgelesen worden, nachdem diese zuvor zusammenhängend in gleichem Sinne vor dem Richter ausgesagt hatte (BGHSt 6, 279, 281; 7, 73; BGH NJW 1952, 1027; 1953, 35; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1961 - 1 StR 470/61).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
    Der Tatrichter folgt damit der allgemein anerkannten Rechtsprechung, daß mehrere selbständige strafbare Handlungen nicht durch eine mit ihnen tateinheitlich begangene minderschwere fortgesetzte Straftat zu einer rechtlichen Einheit zusammengefaßt werden (BGHSt 1, 67; 2, 246; 6, 92, 97; 18, 26); das gilt auch, wenn nur eine der selbständigen Handlungen schwerer ist als die mit den beiden Taten einheitlich begangene Straftat (vgl. BGHSt 3, 165).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63

    Verfahrenswidrigkeit der Vereidigung einer Zeugin - Sinn und Zweck des § 181a …

    Auszug aus BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
    Auf den Schuldspruch wäre dies ohne Einfluß, da das Landgericht lediglich wegen "Zuhälterei" verurteilt und keine Tateinheit zwischen den verschiedenen Begehungsformen des § 181 a Abs. 1 StGB angenommen hat (vgl. BGHSt 19, 107, 109).
  • BGH, 23.11.1954 - 5 StR 301/54

    Verwertbarkeit bzw. Verlesbarkeit formblattmäßiger Niederschriften von …

  • BGH, 12.12.1961 - 1 StR 470/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.12.1972 - 1 StR 420/72

    Negative Beweiskraft des Sitzungsprotokolls - Zulässigkeit der Verlesung einer …

  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75

    Ablehnung des Hilfsbeweisantrags des Angeklagten auf Einholung eines …

  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine fortgesetzte Tat zwei weitere Delikte, mit denen sie jeweils in Tateinheit steht, allerdings dann nicht zu einer rechtlichen Einheit verbinden, wenn beide schwerer wiegen als erstere (vgl. BGHSt 2, 246; 18, 26 [BGH 25.09.1962 - 1 StR 368/62]; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75;Urteil vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76;Beschluß vom 19. August 1982 - 1 StR 749/81).
  • BGH, 04.11.1986 - 5 StR 381/86

    Anforderungen an eine richterliche Vernehmung eines Beschuldigten und an den …

    Diese Verfahrensweise entspricht nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an eine richterliche Vernehmung stellt (BGH NJW 1952, 1027; 1953, 35; BGHSt 6, 279 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 7, 73; Beschluß vom 30. Januar 1974 - 2 StR 579/73 - bei Dalliriger in MDR 1974, 725; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75 -).
  • BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82

    Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der …

    Es mag dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Tatrichter bei der Anordnung der Verlesung Artikel 12 EuRHÜbk nicht beachtet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 141 [richtig: NStZ 1981, 146 - d. Red.] ), der Angeklagte die Revision wegen (stillschweigenden) Einverständnisses nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1954 - 3 StR 629/53; Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, insoweit in BGHSt 9, 230, 232 f nur teilweise abgedruckt; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75; Urteil vom 3. Februar 1976 - 5 StR 681/75) oder Verwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1955 - 4 StR 145/55; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59) nicht auf den Verfahrensfehler stützen kann, wenn er der Verlesung trotz Gelegenheit zur Äußerung nicht widersprochen hat.
  • BGH, 22.11.1988 - 5 StR 454/88

    Verlesung von Niederschriften über die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche …

    Erklärungen des Beschuldigten vor einem nichtrichterlichen Beamten können mitverlesen werden, wenn der Beschuldigte bei seiner richterlichen Vernehmung zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat, daß er diese Angaben als Bestandteil seiner Erklärungen vor dem Richter betrachtet wissen will (BGH NJW 1952, 1027; 1953, 35; BGHSt 6, 279 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 7, 73; Beschluß vom 30. Januar 1974 - 2 StR 579/73 - bei Dallinger in MDR 1974, 725; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75 -).
  • BGH, 14.01.1977 - 1 StR 639/76

    Ablehnung eines auf Vernehmung eines Kriminalbeamten gerichteten …

    Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfordert neben den sonstigen Voraussetzungen eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung der persönlichen Bewegungsfreiheit der Dirne (BGH, Urteile vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75; vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75).
  • BGH, 28.11.1980 - 2 StR 630/80

    Änderung des Schuldspruches durch den Senat

    Das fortgesetzte Fahren ohne Fahrerlaubnis konnte als minderschwere Straftat die beiden Diebstahlstaten nicht zur Tateinheit verbinden (vgl. BGHSt 1, 67; 6, 92, 96, 97; BGH Urt. v. 13. März 1975 - 4 StR 50/75 - Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 368/75 -).
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