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| BGH, 12.09.1951 - 1 StR 372/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
Auszug aus BGH, 12.09.1951 - 1 StR 372/51
Diese Auslegung des § 55 ist schon in der Entscheidung BGHSt 1, 39 niedergelegt. - RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34
Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.
Auszug aus BGH, 12.09.1951 - 1 StR 372/51
Das nach § 249 StPO an sich notwendige Verlesen eines als Beweismittel dienenden Schriftstücks ist entbehrlich, wenn der Vorsitzende dessen Inhalt durch Vorhalt feststellt und in die Hauptverhandlung einführt, falls der Befragte den Inhalt aus eigener Wahrnehmung bestätigen kann und die Verlesung nicht beantragt wird (RGSt 69, 88). - RG, 20.12.1889 - 2852/89
Können Beweiserhebungen, welche den Inhalt eines echten Sitzungsprotokolles …
Auszug aus BGH, 12.09.1951 - 1 StR 372/51
Damit ist dessen Beweiskraft aber nicht beeinträchtigt (§ 274 StPO), RGSt 20, 166.
- BGH, 28.01.1975 - 1 StR 651/74
Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen …
Eine Verletzung von § 261 StPO ist nicht gegeben, weil das nach § 249 StPO an sich notwendige Verlesen eines Schriftstücks entbehrlich ist, wenn der Vorsitzende den Inhalt des Schreibens durch Vorhalt feststellt (RGSt 69, 88; BGH, Urteile vom 12. September 1951 - 1 StR 372/51, vom 30. Juni 1973 - 1 StR 799/52 - und vom 28. November 1958 - 1 StR 398/58); das gilt grundsätzlich auch für die Einführung fremdsprachlicher Urkunden in die Hauptverhandlung, soweit ihr Inhalt auf Grund des Vorhalts den Prozeßbeteiligten in zutreffender Weise zur Kenntnis gebracht wird (BGH, Urteile vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 - und vom 23. November 1971 - 1 StR 256/71). - BGH, 27.08.1953 - 4 StR 352/53
Rechtsmittel
Auf eine diesbezügliche Unterlassung kann die Revision jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gestützt werden (BGHSt 1, 39; BGH v. 12. September 1951 - 1 StR 372/51).
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