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| BGH, 20.03.1956 - 1 StR 373/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- RG, 10.02.1931 - I 833/30
1. Zur Frage der Berufs- oder Gewerbepflicht bei beruflichen Nebenverrichtungen. …
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - 1 StR 373/55
In dem einen wie in dem anderen Falle fehlt es an einem verbleibenden selbständigen Schuld- und Strafausspruch, der in Rechtskraft, erwachsen wäre und - bei Urteilsaufhebung in dem angefochtenen Teile - nicht mehr neu erörtert zu werden brauchte (RGSt 65, 125, 129, 296). - RG, 28.06.1934 - 2 D 986/33
1. Unter welchen Voraussetzungen besteht die durch § 32 DevVO. 1932 (§ 14 DevVO. …
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - 1 StR 373/55
Er war von der Anmeldepflicht (Art II HRG Nr. 53 n.F.) nicht deswegen befreit, weil er sonst frühere Devisenverfehlungen hätte aufdecken müssen (BGH DDevR 1952, 13 f; 1953, 76; vgl RGSt 68, 286). - RG, 17.04.1934 - 1 D 12/34
1. Ist die Kaufgeldforderung dessen, der im eigenen Namen Wertpapiere eines …
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - 1 StR 373/55
Sie bezieht sich auf andere Devisenwerte, hat daher einen anderen Gegenstand und verletzte das Deviseninteresse des Staates erneut, auf andere Weise (vgl RGSt 68, 136, 146 ff; 315, 319).
- BGH, 10.07.1956 - 1 StR 147/56
Rechtsmittel
Auch das rechtliche Verhältnis der Straftaten zueinander (§ 74 StGB) hat das Landgericht zutreffend beurteilt (RGSt 68, 315, 320; 72, 13, 16; vgl BGH DevR 1952, 13; 1953, 76; 1 StR 373/55 vom 20. März 1956; anders RGSt 73, 129 für die Anbietungspflicht nach früherem Devisenrecht unter Hinweis auf die Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung vom 22. Dezember 1938, RGBl I 1851, 1871).
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