Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2001 - 1 StR 378/01 |
Nicht eingeführte Krankenakten
§ 337 StPO, Urteil beruht nicht auf einer Verletzung von § 261 StPO, wenn die außerhalb der Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnis nur als weiteres Indiz für eine bereits gewonne Überzeugung herangezogen wird
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 261 StPO; § 337 StPO
Beweiswürdigung; Beruhen; Inbegriff der Hauptverhandlung (Einführung in die Hauptverhandlung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 261
- Wolters Kluwer
Verwertung von Krankenakten ohne deren ordnungsgemäße Einführung in die Hauptverhandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.07.1981 - 4 StR 336/81
Vorliegen von Tateinheit zwischen verschiedenen Delikten
Auszug aus BGH, 13.09.2001 - 1 StR 378/01
Diese Erwägung der Strafkammer zeigt nur ein zusätzliches, bestätigendes Indiz auf, von dem die Überzeugungsbildung hinsichtlich der Täterschaft des Angeklagten nicht abhing, wie der Zusammenhang der Urteilsgründe deutlich ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1981 - 4 StR 336/81 - Kuckein in KK 4. Aufl., § 337 Rdn. 38).
- BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der …
Unter diesen Umständen besteht, so im Ergebnis auch der Generalbundesanwalt, kein Anhaltspunkt für die Annahme, die Strafkammer wäre entgegen ihrer ausdrücklichen Feststellung, wonach das Attest (nur) ihre (ohnehin getroffenen) Feststellungen "bestätigt" (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 2 StR 111/02; BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01 mwN), ohne das Attest möglicherweise zu anderen Feststellungen gelangt. - BGH, 11.08.2026 - 7 StR 33/26 Die sich daran anschließende Erwägung des Landgerichts, die Angeklagte habe die Tatbegehung in Abrede gestellt und damit ihre fehlende Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit ihrem Verhalten gezeigt, diente lediglich als weitere Bestätigung seiner bereits mit sachverständiger Hilfe beanstandungsfrei gewonnenen Überzeugung von einer negativen Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01, juris;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 337 Rn. 35).
- BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier …
Unter den gegebenen Umständen ergibt eine Gesamtschau der Urteilsgründe ohne weiteres, dass die Ausführungen zu der Entfernung des Muskelfleischs und den Gründen hierfür nur ein zusätzliches bestätigendes Indiz aufzeigen, von dem die Überzeugungsbildung der Strafkammer hinsichtlich der Täterschaft des Angeklagten nicht abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 StR 407/05; Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01; Urteil vom 16. Juli 1981 - 4 StR 336/81;… Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 38 m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 16.07.2007 - 5 Ss 105/07
Anforderungen an die gerichtliche Erforschung einer Straftat und die Ermittlung …
Mit der "im Übrigen" angestellten Hilfserwägung hat es offensichtlich die schon vorher gewonnene Überzeugung nur noch einmal bekräftigen wollen (…vgl. BGH, 1 StR 277/06 vom 6. Juli 1976, Rdnr. 40 ; StV 1997, 234, 237 = NStZ 1997, 351 mit insoweit krit. Anm. Rieß; wistra 2000, 353 aE; 1 StR 378/01 vom 13. September 2001, Seite 3; 2 StR 239/02 vom 14. März 2003, Seite 12; jeweils unter ;… Hanack, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. [1998], § 337 Rdnr. 264;… Kuckein, in: KK, 5. Aufl. [2003], § 337 StPO Rdnr. 35). - BGH, 09.07.2002 - 1 StR 177/02
Vereidigungsverbot (versuchte Strafvereitelung); Verwirkung von Verfahrensrügen; …
Die Ausführungen der Strafkammer zu den Angaben der Zeugin L. und ihrer Glaubwürdigkeit zeigen, wie der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe deutlich ergibt, nur ein zusätzliches, bestätigendes Indiz auf, von dem die Überzeugungsbildung - hinsichtlich der Täterschaft des Angeklagten nicht abhing (vgl. BGH, Beschluß vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01; Urteil vom 16. Juli 1981 - 4 StR 336/81;… Kuckein in KK 4. Aufl. § 337 Rdn. 38). - BGH, 23.03.2006 - 4 StR 584/05
Protokollierung beim Selbstleseverfahren (Beruhen)
Die Rüge hat dennoch keinen Erfolg, weil das Urteil nicht auf dem Rechtsfehler beruht (§ 337 Abs. 1 StPO): Abgesehen davon, dass die Telefondaten - soweit sie überhaupt beweiserheblich sein konnten - durch Vorhalt an den Angeklagten und an Zeugen (vgl. etwa UA 46 (Zeugin Mechthild F. )) in die Hauptverhandlung eingeführt worden sein konnten, ist im Hinblick auf die sorgfältige Beweiswürdigung auszuschließen, dass die ergänzende (UA 46) Heranziehung der Gesprächsdaten das Beweisergebnis beeinflusst hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01;… Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 35, 38 (der Rechtsfehler bezieht sich nur auf ein zusätzlich bestätigendes Indiz)). - BGH, 26.01.2006 - 1 StR 407/05
Aufrechterhaltung des Strafausspruchs (angemessene Rechtsfolge; gesetzlicher …
Der ergänzende Hinweis der Strafkammer auf die Gleichartigkeit der Begehungsweise in den Fällen III 1 und III 2 der Urteilsgründe zeigt nur ein zusätzliches, bestätigendes Indiz auf, von dem die Überzeugungsbildung hinsichtlich der Täterschaft im Fall III 2 nicht abhing, wie der Zusammenhang der Urteilsgründe deutlich ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01;… Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 38 jew. m. w. N.).
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