Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionsrechliche Beurteilung einer Verurteilung wegen Mordes aus niederem Beweggrund - Verfassungsmäßigkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe - Voraussetzungen für das Vorliegen des Mordmerkmals des niedren Beweggrundes - Ablehnung eines Verfahrensfehlers wegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1755 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.03.1974 - 1 StR 20/74
Anforderungen an die Annahme von niederen Beweggründen
Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
Unter den vorliegenden Umständen, welche erkennbar jede Möglichkeit einer moralischen Rechtfertigung oder sonstwie vertretbaren Erklärung des Tatgeschehens ausschlössen, bedurfte es auch keiner näheren Ausführungen darüber, daß der - in seiner Einsichtsfähigkeit nicht beschränkte - Angeklagte sich des Mißverhältnisses zwischen Anlaß und Erfolg der Tat bewußt war (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 20/74). - BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54
Strafzumessung: Spielraumtheorie
Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
So entspricht es anerkannten Rechtsgrundsätzen, daß die Unterschreitung des Regelstrafrahmens unterbleiben darf, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch erschwerende Umstände aufgewogen wird (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - und vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73). - BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67
Eifersucht als niedriger Beweggrund - Verurteilung auf doppeldeutiger, den …
Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
Daß die Tötung eines Menschen aus einem solchen Beweggrund nach allgemeiner sittlicher Anschauung als verachtenswert und auf tiefster Stufe stehend gilt, begegnet keinem Zweifel (BGHSt 22, 12, 13).
- BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73
Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Krankheitswert einer …
Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
So entspricht es anerkannten Rechtsgrundsätzen, daß die Unterschreitung des Regelstrafrahmens unterbleiben darf, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch erschwerende Umstände aufgewogen wird (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - und vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73). - BGH, 06.11.1973 - 1 StR 411/73
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung - Voraussetzungen für einen …
Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
Bei den hierfür maßgebenden Erwägungen ist das Schwurgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Schuldgehalt der Tat, nach dem die Frage einer Strafmilderung zu entscheiden ist, sich nicht allein nach dem Grad der Zurechnungsfähigkeit bestimmt, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat der Schuldseite nach als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73). - BGH, 24.07.1973 - 1 StR 140/73
Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern - Ermächtigung zur Teilrücknahme eines …
Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
So entspricht es anerkannten Rechtsgrundsätzen, daß die Unterschreitung des Regelstrafrahmens unterbleiben darf, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch erschwerende Umstände aufgewogen wird (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - und vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Erst in letzter Zeit hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, wohl angeregt durch den Vorlagebeschluß des Landgerichts Verden, einem Urteil vom 13. Juli 1976 (NJW 1976, S. 1755 Nr. 18) den Leitsatz vorangestellt: "Daß die Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe für Mord mit dem Grundgesetz vereinbar ist, entspricht allgemeiner Rechtsanschauung und ständiger Rechtsprechung; der Senat sieht keinen Anlaß, hiervon abzugehen". - BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub
Dafür, daß er durch die Weigerung der Frau in die zur Tat führende Wut geriet, kann der Angeklagte kein Verständnis finden (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76). - BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung - …
Der Tatrichter hat vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist (BGHSt 7, 28 [30]; BGH NJW 1953, 1760; BGH MDR 1960, 938; BGH MDR 1968, 372 bei Dallinger; BGH MDR 1972, 16 bei Dallinger; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76).
- BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80
Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe
Schulderhöhende erschwerende Umstände können unter anderem in der besonderen Verwerflichkeit der Geschehensart gefunden werden (BVerfG NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]; BGHSt 7, 28, 31; Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 -1 StR 230/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 -, vom 13. Januar 1977 -1 StR 658/76 und vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79).Solche Umstände dürfen jedoch dann nicht zur Anwendung des Regel Strafrahmens führen, wenn sie gerade durch den die verminderte Schuldfähigkeit begründeten Zustand des Angeklagten bedingt waren.(BGHSt 16, 360, 363 f; BGH, Beschluß vom 7. Juni 1972 - 2 StR 118/72 - bei Dallinger MDR 1972, 750; Urteil vom 13. Juli 1976 -1 StR 379/76).
- BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76
Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe - Schuldminderungsgründe …
Das Schwurgericht hält die Androhung der absoluten Strafe des § 211 StGB mit Recht für verfassungsgemäß (vgl. u.a. BGH in NJW 1976, 1755). - BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81
Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei …
Die Schuldminderung, die sich aus der herabgesetzten Schuldfähigkeit ergibt, kann durch andere, erschwerende Umstände aufgehoben werden (vgl. BGHSt 7, 28, 31; Urteil vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76; Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76; BayObLG NJW 51, 284). - BGH, 13.09.1977 - 1 StR 369/77
Annahme eines niedrigen Beweggrundes durch "erweiterten Selbstmord" - …
Eine derart egozentrische Einstellung, welche die primitivsten Regeln des auf Achtung der persönlichen Selbstbestimmung gegründeten menschlichen Zusammenlebens gröblich mißachtet, kann bei Motivierung eines Tötungsdelikts selbst dann das Merkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen erfüllen, wenn sie, wie der Tatrichter hier angenommen hat, nicht ohne weiteres mit Rachsucht oder Eifersucht erklärt werden kann (vgl. BGHSt 1, 369; 3, 180; 22, 12, 13; BGH, Urteil vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76). - BGH, 21.05.1980 - 2 StR 8/80
Strafmilderung gemäß § 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) ohne Begründung …
Denn der Schuldgehalt der Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGH, Urteile vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 m.w.N. und vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76). - BGH, 16.12.1980 - 5 StR 670/80
Darlegung des Erfordernisses des Handelns aus niedrigen Beweggründen
Die Strafzumessungserwägungen, mit denen das Schwurgericht von einer nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung abgesehen hat (UA S. 9, 10), halten rechtlicher Nachprüfung stand (vgl. BGHSt 7, 28, 31; BGH bei Dallinger, MDR 1972, 16, 570; BGH, Urt. v. 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - BGH bei Holtz, MDR 1977, 461; BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - BVerfGE 50, 5, 9 ff) [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78].
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