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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,6529
BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60 (https://dejure.org/1960,6529)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1960 - 1 StR 381/60 (https://dejure.org/1960,6529)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1960 - 1 StR 381/60 (https://dejure.org/1960,6529)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - …

    Auszug aus BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60
    Dennoch besaß er auch sie; er hatte sie in einiger Entfernung von dem Lastzug an einer nur ihm bekannten Stelle abgelegt und somit ausschließlich selbst im Gewahrsam (RGSt 53, 175; 66, 394, 396; BGHSt 6, 248 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]).
  • BGH, 04.05.1956 - 5 StR 36/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60
    Dennoch war die Tat nicht bloß versucht, sondern, wie es § 252 StGB voraussetzt, rechtlich vollendet; denn die bereits erbeuteten Sachen hatte er in seinem Gewahrsam, mithin im Sinne des § 242 StGB weggenommen (BGHSt 9, 162; vgl. RGSt 66, 353 und BGH 2 StR 44/54 vom 13. April 1954).
  • RG, 20.09.1932 - I 844/32

    1. Zum Begriff des "Diebstahls" i. S. des § 252 StGB. 2. Kann "Gewalt gegen eine …

    Auszug aus BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60
    Dennoch war die Tat nicht bloß versucht, sondern, wie es § 252 StGB voraussetzt, rechtlich vollendet; denn die bereits erbeuteten Sachen hatte er in seinem Gewahrsam, mithin im Sinne des § 242 StGB weggenommen (BGHSt 9, 162; vgl. RGSt 66, 353 und BGH 2 StR 44/54 vom 13. April 1954).
  • RG, 19.12.1918 - I 615/18

    Zur Frage des Gewahrsams an versteckten Sachen.

    Auszug aus BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60
    Dennoch besaß er auch sie; er hatte sie in einiger Entfernung von dem Lastzug an einer nur ihm bekannten Stelle abgelegt und somit ausschließlich selbst im Gewahrsam (RGSt 53, 175; 66, 394, 396; BGHSt 6, 248 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]).
  • RG, 01.11.1932 - I 1256/32

    Wann ist bei Diebstahl und Raub die Wegnahme vollendet?

    Auszug aus BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60
    Dennoch besaß er auch sie; er hatte sie in einiger Entfernung von dem Lastzug an einer nur ihm bekannten Stelle abgelegt und somit ausschließlich selbst im Gewahrsam (RGSt 53, 175; 66, 394, 396; BGHSt 6, 248 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]).
  • BGH, 13.04.1954 - 2 StR 44/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60
    Dennoch war die Tat nicht bloß versucht, sondern, wie es § 252 StGB voraussetzt, rechtlich vollendet; denn die bereits erbeuteten Sachen hatte er in seinem Gewahrsam, mithin im Sinne des § 242 StGB weggenommen (BGHSt 9, 162; vgl. RGSt 66, 353 und BGH 2 StR 44/54 vom 13. April 1954).
  • BGH, 14.10.1969 - 1 StR 89/69

    Hinzuziehung eines Jugendpsychiaters zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines …

    Die weitere Aufklärungsrüge ist offensichtlich unbegründet (so dazu BGH Urteil vom 4. Oktober 1960 - 1 StR 381/60 -).
  • BGH, 16.10.1974 - 2 StR 397/74

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit - Alkoholbedingtes Fehlen von …

    Dabei hat es zutreffend die entscheidende Bedeutung für die Beurteilung dieser Frage nicht dem nicht genau feststellbaren Blutalkoholgehalt des Angeklagten (UA Bl. 29), sondern seinem gesamten Verhalten zuerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1960 - 1 StR 381/60 -).
  • BGH, 21.02.1961 - 1 StR 3/61

    Missbrauch eines Invaliden - Tatbegehung unter Einfluss von Alkoholkonsum - …

    Solche Umstände sind in Fällen, in denen eine Blutprobe nicht möglich war, besonders beweiskräftig (BGH 1 StR 381/60 vom 4. Oktober 1960, S. 3, 4).
  • BGH, 12.10.1965 - 1 StR 374/65

    Anforderungen an die Berücksichtigung der Alkoholisierung eines Angeklagten bei …

    Das ist rechtlich unbedenklich (…BGH Urt. v. 28. Oktober 1954, 3 StR 906/53, S. 13 und Urt. v. 4. Oktober 1960, 1 StR 381/60).
  • BGH, 21.07.1964 - 1 StR 255/64

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls im Rückfall unter Einbeziehung zweier …

    Darin liegt, vor allem angesichts der Tatsache, daß der Angeklagte bei der Tat vernünftig und planmäßig vorging und diese selbst ihm nicht wesensfremd, sondern persönlichkeitseigen war, kein Rechtsfehler (Urt. des BGH v. 4. Oktober 1960 - 1 StR 381/60).
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