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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50136
BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19 (https://dejure.org/2019,50136)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2019 - 1 StR 386/19 (https://dejure.org/2019,50136)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2019 - 1 StR 386/19 (https://dejure.org/2019,50136)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; § 252 StGB; § 16 Abs. 1 S. 1 StGB
    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: Vorstellung eines von der Rechtsordnung anerkannten Anspruchs); räuberischer Diebstahl (Beutesicherungsabsicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Erpressungstatbestand: Bereicherungsabsicht bei vermeintlichem Anspruch auf die erstrebte Leistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 1 StGB
    Erpressungstatbestand: Bereicherungsabsicht bei vermeintlichem Anspruch auf die erstrebte Leistung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zumessen eines Anspruchs auf die erstrebte Leistung gegen das Opfer hinsichtlich Beabsichtigung einer unrechtmäßigen Bereicherung; Besitzerhaltungsabsicht durch Gewaltanwendung oder Drohung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 252 ; StGB § 253 Abs. 1
    Zumessen eines Anspruchs auf die erstrebte Leistung gegen das Opfer hinsichtlich Beabsichtigung einer unrechtmäßigen Bereicherung; Besitzerhaltungsabsicht durch Gewaltanwendung oder Drohung

  • datenbank.nwb.de

    Erpressungstatbestand: Bereicherungsabsicht bei vermeintlichem Anspruch auf die erstrebte Leistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 175
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 389/14

    Räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht: Voraussetzungen, Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 389/14 Rn. 14 mwN).

    Eine bloße Fluchtabsicht reicht jedoch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 389/14 Rn. 11 mwN).

    Es hat sich hierbei jedoch nicht mit naheliegenden anderen Gründen für ein derartiges Vorgehen befasst, obwohl sein Beweisergebnis auch nicht durch eine Flucht des Täters unter Mitnahme der Beute (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 389/14 Rn. 12) gestützt wird.

  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14

    Räuberischer Diebstahl (Vollendung der Wegnahme bei kleinen Gegenständen; …

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Es ist aber bisher nichts dafür ersichtlich, dass der Angeklagte die Gewalt (auch) deshalb angewendet haben könnte, um sich oder seinen Mittäter in dem Besitz der von diesem eigenhändig gestohlenen Flaschen zu erhalten (vgl. hierzu allgemein BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 373/14 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die …

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Hierbei ist allein die Vorstellung des Täters über die materielle Rechtslage, nicht aber seine Einschätzung der Beweislage maßgebend (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328 f.).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18

    Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des …

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    der Urteilsgründe unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu erörtern sein, ob die Wegnahme der Whiskey-Flasche in den Räumlichkeiten des Hotels und damit im Gewahrsamsbereich des Berechtigten bereits vollendet war (vgl. zu den Grundsätzen BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 593/18 Rn. 3 ff.;… SSW-StGB/Kudlich, 4. Aufl., § 242 Rn. 34 mwN).
  • KG, 01.07.2016 - 121 Ss 100/16

    Beutesicherungsabsicht bei § 252 StGB

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Denn infolge dieses Umstands liegt es nicht fern, dass die Absicht des Täters, seine Identifizierung zu verhindern, nicht nur der vorherrschende, sondern möglicherweise sogar der alleinige Beweggrund der Gewaltanwendung ist (vgl. KG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 121 Ss 100/16 Rn. 3; OLG Koblenz…, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende …

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Diese Absicht muss nicht der einzige Beweggrund für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10

    Räuberischer Diebstahl (taugliche Vortat); Wegnahme (handliche Gegenstände; …

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Ein für die Strafbarkeit des Angeklagten nach § 252 StGB erforderlicher vollendeter Diebstahl (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 180/10 Rn. 4) wäre schon aufgrund der von seinem Mittäter entwendeten Spirituosen zu bejahen (§ 25 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren …

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    In der Folge hat es sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Angeklagte - was für die subjektive Tatseite genügen würde (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11 Rn. 10 mwN) - die Unrechtmäßigkeit des erstrebten Vermögensvorteils zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat.
  • BGH, 20.09.2007 - 3 StR 274/07

    Versuchte räuberische Erpressung (Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    Die Strafkammer geht vielmehr von einem etwaigen sog. umgekehrten Tatbestandsirrtum (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2007 - 3 StR 274/07 Rn. 2 mwN, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 15) des nicht geständigen Angeklagten aus, was indes im Rahmen der Beweiswürdigung näherer Begründung bedurft hätte.
  • BGH, 25.08.2016 - 2 StR 559/15

    Heimtückemord (Ausnutzung der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit; …

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19
    der Urteilsgründe auch hinsichtlich der an sich rechtsfehlerfrei festgestellten tateinheitlich verwirklichten gefährlichen Körperverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2016 - 2 StR 559/15 Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22

    Schwerer räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht bei Fluchtabsicht); …

    Zwar können die aufgrund von Vorstrafen erhebliche Straferwartung und die späteren Fluchtbemühungen nach Sicherstellung des Diebesgutes dafür sprechen, dass es dem Angeklagten bereits bei der Auseinandersetzung hinter der Kasse darum ging, sich der Festnahme zu entziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2019 - 1 StR 386/19, juris Rn. 17).
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