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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11639
BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07 (https://dejure.org/2007,11639)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2007 - 1 StR 391/07 (https://dejure.org/2007,11639)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2007 - 1 StR 391/07 (https://dejure.org/2007,11639)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 66b Abs. 1 StGB
    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Therapieabbruch, Ausweitung des in Betracht kommenden Opferkreises beim sexuellen Missbrauch von Kindern; mündliche und schriftliche Äußerungen im Strafvollzug zu sexuellen Phantasien)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07
    Rn. 18 b) Die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung setzt weiterhin voraus, dass nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzuges der verhängten Freiheitsstrafe Tatsachen erkennbar werden, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit hinweisen (BGH NJW 2005, 3078, 3080; NStZ 2005, 561, 562; 2006, 155 f.).
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07
    Rn. 18 b) Die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung setzt weiterhin voraus, dass nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzuges der verhängten Freiheitsstrafe Tatsachen erkennbar werden, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit hinweisen (BGH NJW 2005, 3078, 3080; NStZ 2005, 561, 562; 2006, 155 f.).
  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen …

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07
    Rn. 18 b) Die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung setzt weiterhin voraus, dass nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzuges der verhängten Freiheitsstrafe Tatsachen erkennbar werden, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit hinweisen (BGH NJW 2005, 3078, 3080; NStZ 2005, 561, 562; 2006, 155 f.).
  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 372/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter scheitert am Fehlen …

    Rn. 42 Voraussetzung für die Einordnung eines während des Strafvollzugs bekannt gewordenen Sachverhalts als "neue Tatsache" im Sinne des § 66b StGB ist, dass er die Gefährlichkeit des Betroffenen höher oder in einem grundsätzlich anderen Licht erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschl. vom 12. September 2007 - 1 StR 391/07).
  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf …

    Rn. 21 Den von der Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2006 - 1 StR 475/06 (NStZ 2007, 30) und vom 12.09.2007 - 1 StR 391/07 lagen insoweit nicht vergleichbare Fallgestaltungen zugrunde.
  • BGH, 17.06.2008 - 1 StR 227/08

    Grenzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei Altfällen nach …

    Rn. 29 d) Voraussetzung für die Einordnung der Anknüpfungstatsachen als "neue Tatsachen" im Sinne des § 66b StGB ist jedoch, dass sie die Gefährlichkeit des Betroffenen höher (vgl. BVerfG NJW 2006, 3483) bzw. - was hier relevant ist - in einem grundsätzlich anderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschl. vom 12. September 2007 - 1 StR 391/07).
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