Rechtsprechung
| BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 258 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO
Recht auf das letzte Wort (Pflicht zur Neugewährung bei Wiedereintritt in die Verhandlung: Begriff des Wiedereintritts, Stellen von Hilfsbeweisanträgen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Hauptverhandlung in Strafsachen: Erörterungen von Beweisanträgen nach dem letzten Wort des Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 258 Abs 2 Halbs 2 StPO, § 258 Abs 3 StPO
Hauptverhandlung in Strafsachen: Erörterungen von Beweisanträgen nach dem letzten Wort des Angeklagten - IWW
§ 258 Abs. 2, 3 StPO, § 258 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO, § 258 Abs. 3 StPO, § 258 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Widereintritt des Gerichts in die Beweisaufnahme; Gewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 258 Abs. 2 ; StGB § 258 Abs. 3
Widereintritt des Gerichts in die Beweisaufnahme; Gewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
Strafverfahren: Erörterungen von Beweisanträgen nach dem letzten Wort
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Mal wieder nicht das letzte Wort: (Durchsichtiger) Rettungsversuch misslungen
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 02.03.2016 - 3 KLs 5610 Js 23452/10
- BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
Papierfundstellen
- NJW 2018, 414
- NStZ 2018, 489
- StV 2018, 784
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.06.2015 - 1 StR 198/15
Gewährung des letzten Wortes (erneuter Eintritt in die Verhandlung: …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
Ein Wiedereintritt liegt nicht nur in jeder Prozesshandlung, die ihrer Natur nach in den Bereich der Beweisaufnahme fällt, sondern bereits in jeder Handlung, in der sich der Wille des Gerichts zum Weiterverhandeln in der Sache zeigt (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19;… vgl. auch Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 258 Rn. 28).Werden nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können, besteht keine Verpflichtung nach § 258 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19 …und vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 7; Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 476/92, NStZ 1993, 94; jeweils mwN).
Dies ist etwa bei der bloßen Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen der Fall, bei denen der Antragsteller auf die Bescheidung vor Urteilsverkündung verzichtet und zu denen auch andere Verfahrensbeteiligte keine Erklärungen abgegeben haben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19 mwN).
- BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93
Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
Denn mit dem Wiedereintritt in die Verhandlung haben die früheren Ausführungen des Angeklagten ihre Bedeutung als abschließende Äußerungen im Sinne des § 258 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO verloren (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1993 - 4 StR 169/93, NStZ 1993, 551 mwN).Der Zweck des höchstpersönlichen Rechts auf Gewährung des letzten Wortes liegt aber darin, dem Angeklagten zu ermöglichen, seinen Standpunkt unmittelbar vor der Urteilsberatung verdeutlichen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1993 - 4 StR 169/93, NStZ 1993, 551).
Es genügt allerdings die bloße Möglichkeit des Beruhens (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1993 - 4 StR 169/93, NStZ 1993, 551).
- BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
d) Die mit Beschluss vom 29. März 2016 (SA Bd. X Bl. 227 ff.) vorgenommene Protokollberichtigung entzog dem Rügevorbringen nicht die Tatsachengrundlage (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298).
- BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03
Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
Insbesondere ist ein Wiedereintritt gegeben, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge erörtert werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 14 mwN; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2). - BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98
Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
Die Erörterung der Frage, wie die auf eine Beweiserhebung gerichteten Anträge des Angeklagten E. zu verstehen sind, stellte eine inhaltliche Befassung mit Beweisanträgen dar, die über die bloße Entgegennahme der dabei vom Verteidiger nach Rücksprache mit seinem Mandanten neu formulierten Hilfsbeweisanträge hinausging (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 5 StR 392/98, wistra 1999, 27). - BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13
Letztes Wort des Angeklagten (erneute Gewährung bei Wiedereintritt in die …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
Werden nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können, besteht keine Verpflichtung nach § 258 Abs. 2 StPO (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19 und vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 7; Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 476/92, NStZ 1993, 94; jeweils mwN). - BGH, 27.01.2009 - 5 StR 590/08
Recht des Angeklagte auf das letzte Wort (Antrag auf Haftfortdauer)
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
aa) Die Verurteilung beider Angeklagter beruht auf dem Verfahrensverstoß, da die Angeklagten nahezu alle Tatvorwürfe bestritten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 5 StR 590/08, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 6 mwN). - BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87
Verstoß gegen die Erteilung des letzten Wortes
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
Insbesondere ist ein Wiedereintritt gegeben, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge erörtert werden (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 14 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2). - BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92
Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des …
Auszug aus BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
Werden nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können, besteht keine Verpflichtung nach § 258 Abs. 2 StPO (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19 …und vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 7; Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 476/92, NStZ 1993, 94; jeweils mwN).
- BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21
Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch …
(1) Nach einem Wiedereintritt in die Verhandlung muss das Gericht die Möglichkeit zu umfassenden Schlussvorträgen und das letzte Wort erneut gewähren, auch wenn er nur einen unwesentlichen Aspekt oder einen Teil der Anklagevorwürfe betrifft, weil jeder Wiedereintritt den vorangegangenen Ausführungen ihre rechtliche Bedeutung als Schlussvorträge und letztes Wort nimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 20 Rn. 6; vom 9. August 2001 - 3 StR 253/01, NStZ-RR 2001, 372; Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 279 f.;… Radtke/Hohmann/Forkert-Hosser, StPO, § 258 Rn. 26; krit. zum Begriff des Wiedereintritts Rübenstahl, GA 151 (2004), 33 ff.).Ob ein Wiedereintritt vorliegt, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (s. RG, Urteil vom 16. November 1925 - II 419/25, RGSt 59, 420, 421 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 20 Rn. 6 f.;… vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19;… Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 14;… KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 258 Rn. 24;… Dölling/Duttge/König/Rössner/Harrendorf, 38 39 Gesamtes Strafrecht, 5. Aufl., § 258 StPO Rn. 21;… KMR/Stuckenberg, StPO, 22. EL, § 258 Rn. 3 ff.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 258 Rn. 28;… LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 258 Rn. 4 ff.;… MüKoStPO/Cierniak/Niehaus, § 258 Rn. 19 f.;… Radtke/Hohmann/Forkert-Hosser, StPO, § 258 Rn. 26;… SSWStPO/Ignor/Wegner/Franke, 4. Aufl., § 258 Rn. 13;… a.A. SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 258 Rn. 48 f.; s. zur Bildung von Fallgruppen Schlothauer, StV 1984, 134).
Demgegenüber liegt keine Wiedereröffnung der Verhandlung in Vorgängen, die - wie beispielsweise die Negativmitteilung nach § 243 Abs. 4 StPO (s. BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 258 Rn. 30) oder die Bekanntgabe eines Verbindungsbeschlusses zur gemeinsamen Urteilsverkündung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - 3 StR 53/00, NStZ-RR 2001, 241;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 258 Rn. 30) - auf die gerichtliche Sachentscheidung keinen Einfluss haben können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 20 Rn. 7; vom 11. Mai 2017 - 1 StR 35/17, NStZ 2018, 290, 291;… vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19; Urteile vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 476/92, NStZ 1993, 94, 95;… vom 27. August 1992 - 4 StR 314/92, juris Rn. 4;… Beschluss vom 20. Juni 1988 - 3 StR 182/88, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiederentritt 4; Bock, ZStW 129 (2017), 745, 763 f.;… KMR/Stuckenberg, StPO, 22. EL, § 258 Rn. 6;… LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 258 Rn. 10;… a.A. SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 258 Rn. 51).
(bb) Maßgeblich ist vielmehr, ob der Beschluss über die bloße Zurückweisung hinaus einen Bezug zur Sachentscheidung aufweist, weil sich in ihm die gerichtliche Bewertung einer potentiell urteilsrelevanten Frage widerspiegelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 20 Rn. 7; vom 11. Mai 2017 - 1 StR 35/17, NStZ 2018, 290, 291;… vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19; Urteile vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 476/92, NStZ 1993, 94, 95;… vom 27. August 1992 - 4 StR 314/92, juris Rn. 4;… Beschluss vom 20. Juni 1988 - 3 StR 182/88, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 4; Bock, ZStW 129 (2017), 745, 763 f.;… KMR/Stuckenberg, StPO, 22. EL, § 258 Rn. 6;… LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 258 Rn. 10;… Radtke/Hohmann/Forkert-Hosser, StPO, § 258 Rn. 26).
- BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22
Recht des letzten Wortes (Wiedereintritt in die Verhandlung: Antrag auf Eröffnung …
a) Nach einem Wiedereintritt in die Verhandlung muss das Gericht die Möglichkeit zu umfassenden Schlussvorträgen und das letzte Wort erneut gewähren, auch wenn er nur einen unwesentlichen Aspekt oder einen Teil der Anklagevorwürfe betrifft, weil jeder Wiedereintritt den vorangegangenen Ausführungen ihre rechtliche Bedeutung als Schlussvorträge und letztes Wort nimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 20 Rn. 6; Urteil vom 24. Februar 2022 - 3 StR 202/21, NJW 2022, 1631, 1632).Er kann auch darin liegen, dass Anträge erörtert werden, ohne dass ihnen letztlich stattgegeben wird (BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, NJW 2018, 414, 415;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 258, Rn. 28;… Tiemann, in: KK-StPO, 9. Aufl., § 258, Rn. 24).
Dass dem Antrag letztlich nicht stattgegeben wurde, das Gericht vielmehr ausdrücklich mitteilte, keinen Grund zu sehen, erneut in die Hauptverhandlung einzutreten, ändert an dieser Feststellung nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, NJW 2018, 414, 415).
- OLG Schleswig, 20.12.2024 - 2 ORs 4 SRs 89/24
Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, letztes Wort, Fortsetzung der …
Denn mit dem Wiedereintritt in die Verhandlung haben die früheren Ausführungen des Angeklagten ihre Bedeutung als abschließende Äußerungen im Sinne des § 258 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO verloren (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, juris, Rn. 6, m.w.N.).Damit besteht die Möglichkeit, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, so dass es aufzuheben war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, a.a.O. Rn. 11, m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".