Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
21. Abschnitt - Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 - 262) |
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
Rechtsprechung zu § 258 StGB
496 Entscheidungen zu § 258 StGB in unserer Datenbank:
- LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16
Strafbarkeit eines Außenprüfers wegen Strafvereitelung durch Unterlassen
- BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben
- LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bei Verurteilung eines Angeklagten zu ...
- LG Wuppertal, 09.10.2009 - 22 KLs 23/06
Bestehen einer konkreten Unrechtsvereinbarung im Sinne des Unternehmens bei ...
- BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
- BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19
Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten; ...
Zum selben Verfahren:
- LG Nürnberg-Fürth, 27.07.2018 - 13 KLs 300 Js 12538/14
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen falscher unendlicher Aussage und ...
- LG Nürnberg-Fürth, 27.07.2018 - 13 KLs 300 Js 12538/14
- OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16
Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549
Disziplinarklage, Zurückstufung, Verwahrungsbruch, versuchte Strafvereitelung, ...
§ 258 StGB in Nachschlagewerken
- § 258 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Strafvereitelung
Querverweise
Auf § 258 StGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 258 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)