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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1957 - 1 StR 393/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,707
BGH, 12.11.1957 - 1 StR 393/57 (https://dejure.org/1957,707)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1957 - 1 StR 393/57 (https://dejure.org/1957,707)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1957 - 1 StR 393/57 (https://dejure.org/1957,707)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 63
  • NJW 1958, 506 (Ls.)
  • NJW 1958, 69
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Der Tatrichter hat zutreffend beide Beschwerdeführer, Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit, als Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG angesehen und sie deshalb bei der Entscheidung, ob ihr Verhalten nach deutschem Strafrecht zu ahnden ist, mit Recht ebenso wie solche Täter behandelt, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach der Tat erworben haben (BGHSt 11, 63).
  • BGH, 06.12.1960 - 1 StR 520/60

    Verurteilung wegen Einschleichdiebstahls - Gebrauchen eines nicht …

    Das Einschleichen setzt zum Unterschied von der Heimlichkeit, die mehr oder minder jeder Diebstahl erfordert, besondere Vorsichtsmaßnahmen, z.B. die Anwendung gewisser List voraus (BGHSt 9, 253; 10, 135 [BGH 08.02.1957 - 1 StR 514/56]; 11, 64 [BGH 12.11.1957 - 1 StR 393/57]; 14, 198) [BGH 22.10.1959 - 1 StE 2/58].
  • LG Mannheim, 10.05.1974 - 1 Ks 1/70

    Erschiessung eines Juden als er aus einem Arbeitskommando flüchtete, eines …

    Ist der Angeklagte aber wenigstens Deutscher nach Artikel 116 Grundgesetz, ist er deutscher Staatsangehöriger im Sinne des § 4 Abs.II Nr. 1 StGB (BGHSt 11, 63), für den das deutsche Strafrecht gilt.
  • BGH, 23.11.1965 - 1 StR 492/65

    Rechtsmittel

    Zwar findet das deutsche Strafrecht auf den Angeklagten auch wegen der von ihm im Ausland begangenen Straftat Anwendung, da er Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist (§ 3 StGB; BGHSt 11, 63), mag seine Staatsangehörigkeit, wie er behauptet, nach den strengen Regeln des Staatsangehörigkeitsgesetzes zur Zeit auch nicht nachweisbar sein.
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 543/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Denn als deutsche Staatsangehörige im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 StGB sind, wie der Senat bereits entschieden hat (BGHSt 11, 63), auch Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 2 GG anzusehen, also Personen, die als Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, selbst wenn sie nicht förmlich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.
  • LG Münster, 16.11.1973 - 30 Ks 1/72

    Misshandlung und Erschiessung von Juden und 'deutschfeindlichen' Polen

    Sie sind damit bei der Entscheidung, ob ihr Verhalten nach deutschem Strafrecht zu ahnden ist, wie Täter zu behandeln, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach der Tat erworben haben (BGHSt 11/63).
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