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| BGH, 28.10.1958 - 1 StR 396/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43
Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis …
Auszug aus BGH, 28.10.1958 - 1 StR 396/58
Die Strafkammer ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß es schon eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 332 StGB war, wenn der Angeklagte infolge seiner durch die Zuwendungen geschaffenen starken persönlichen Bindung an die genannte Firma deren Angebote nicht mehr unbefangen bearbeiten konnte (vgl. RGSt 74, 251, 255; 77, 75, 78; BGHSt 3, 143, 146; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 28.10.1958 - 1 StR 396/58
Dessen Wesen besteht darin, daß der Täter (schon) bei Vornahme der ersten in den Fortsetzungszusammenhang einbezogenen strafbaren Handlung einen durch eine Mehrheit gleicher oder ähnlicher Handlungen herbeizuführenden Gesamterfolg von der Art des später verwirklichten ins Auge faßt und die mehreren Straftaten wenigstens in ihrer ungefähren gegenständlichen, örtlichen und zeitlichen Gestaltung voraussieht und in seinen Willen aufnimmt (vgl. statt vieler BGHSt 1, 313, 315; BGH LM Nr. 26 zu § 73 StGB und Nr. 6 Vorb. zu § 151 StPO). - BGH, 05.09.1952 - 4 StR 885/51
Auszug aus BGH, 28.10.1958 - 1 StR 396/58
Die Strafkammer ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß es schon eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 332 StGB war, wenn der Angeklagte infolge seiner durch die Zuwendungen geschaffenen starken persönlichen Bindung an die genannte Firma deren Angebote nicht mehr unbefangen bearbeiten konnte (vgl. RGSt 74, 251, 255; 77, 75, 78; BGHSt 3, 143, 146; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951).
- RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40
1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren …
Auszug aus BGH, 28.10.1958 - 1 StR 396/58
Die Strafkammer ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß es schon eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 332 StGB war, wenn der Angeklagte infolge seiner durch die Zuwendungen geschaffenen starken persönlichen Bindung an die genannte Firma deren Angebote nicht mehr unbefangen bearbeiten konnte (vgl. RGSt 74, 251, 255; 77, 75, 78; BGHSt 3, 143, 146; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951). - BGH, 20.03.1951 - 1 StR 41/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1958 - 1 StR 396/58
Die Strafkammer ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß es schon eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 332 StGB war, wenn der Angeklagte infolge seiner durch die Zuwendungen geschaffenen starken persönlichen Bindung an die genannte Firma deren Angebote nicht mehr unbefangen bearbeiten konnte (vgl. RGSt 74, 251, 255; 77, 75, 78; BGHSt 3, 143, 146; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951). - BGH, 24.04.1952 - 3 StR 310/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1958 - 1 StR 396/58
Es kann deshalb hier dahingestellt bleiben, ob zwischen einfacher und schwerer Bestechlichkeit ein Fortsetzungszusammenhang rechtlich überhaupt möglich ist (vgl. RG DR 1943, 757 Nr. 19; BGH 3 StR 310/51 vom 24. April 1952).
- BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
Rechtsmittel
Das beschwert den Angeklagten nicht; es kann daher auf sich beruhen, ob die im Urteil getroffenen Feststellungen die Annahme eines sämtliche Betrugshandlungen umfassenden Gesamtvorsatzes rechtfertigen (vgl. dazu BGHSt 1, 313, 315; BGH LM Nr. 26 zu § 73 StGB; Nr. 6 Vorb. z. § 151 StPO; BGH 1 StR 389/58 und 1 StR 396/58 je vom 28. Oktober 1958).
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