Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der
BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58Ludwig Zind
Ludwig Zind
Verfahrensgang
- BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
- OLG Karlsruhe, 08.08.1968 - 3 Ws 80/68
- BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Papierfundstellen
- BGHSt 12, 159
- NJW 1959, 251
- MDR 1959, 231
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (20)
- RG, 08.11.1904 - 3620/04
Tritt ein dem Landgericht wegen dauernder Behinderung eines Mitgliedes durch die …
Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Im Anschluß an RGSt 37, 301.Vielmehr hat das Präsidium über die Verwendung einer solchen Ersatzkraft jeweils durch besondere Verfügung zu befinden (vgl. u.a. RGSt 37, 301; BGH II ZR 137/56 vom 13. Februar 1958 - NJW 1958, 550 Nr. 11 -).
- BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56
Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen
Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Im übrigen hätte die Strafkammer die aus der Veröffentlichung sich ergebenden weiteren Tatfolgen dem Beschwerdeführer selbst dann strafschärfend zurechnen dürfen, wenn er sich der Möglichkeit schwerwiegender Folgen seiner Äußerungen nicht von vornherein bewußt und für ihn die Veröffentlichung seines Falles in einer weitverbreiteten Zeitschrift mit allen weiteren Folgen nicht voraussehbar gewesen wäre (vgl. BGHSt 10, 259). - BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Im übrigen hat auch der Sachverständige Dr. Ra. selbst die Vernehmung dieser Ärzte offensichtlich nicht für erforderlich gehalten (vgl. hierzu RGSt 29, 132; 68, 198; BGH 1 StR 87/52 vom 1. Juli 1952 und 1 StR 195/55 vom 5. Juli 1955).
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Die Frage, von welcher Blutalkoholmenge an ein Kraftfahrer zur sicheren Führung eines Fahrzeugs nicht mehr fähig ist (vgl. hierzu u.a. BGHSt 5, 168), ist nach anderen Maßstäben zu beurteilen als die Frage der alkoholbedingten Beeinflussung der Zurechnungsfähigkeit im Sinne des § 51 Abs. 1 und 2 StGB. - BGH, 01.07.1952 - 1 StR 87/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Im übrigen hat auch der Sachverständige Dr. Ra. selbst die Vernehmung dieser Ärzte offensichtlich nicht für erforderlich gehalten (vgl. hierzu RGSt 29, 132; 68, 198; BGH 1 StR 87/52 vom 1. Juli 1952 und 1 StR 195/55 vom 5. Juli 1955). - RG, 11.06.1934 - 3 D 525/34
Was ist unter Vernehmung eines Arztes als Sachverständigen im Falle des § 246 a …
Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Im übrigen hat auch der Sachverständige Dr. Ra. selbst die Vernehmung dieser Ärzte offensichtlich nicht für erforderlich gehalten (vgl. hierzu RGSt 29, 132; 68, 198; BGH 1 StR 87/52 vom 1. Juli 1952 und 1 StR 195/55 vom 5. Juli 1955). - BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56
Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne …
Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Insbesondere geht der Hinweis des Beschwerdeführers auf die Entscheidung BGHSt 9, 292 fehl. - BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54
Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Die Rüge ist unzulässig;denn zu einer Verfahrensrüge gehört die bestimmte Behauptung, der geltend gemachte Fehler sei geschehen (vgl. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; RGSt 48, 288; 53, 50, 51; BGHSt 7, 162 und die dort angeführten weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes). - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. RGSt 69, 885 BGHSt 1, 94, 96) darf der Tatrichter jedoch, anstatt den Urkundenbeweis durch Verlesung zu erheben, den Inhalt eines Schriftstücks auch dadurch feststellen, daß er das Schriftstück einer Auskunftsperson (Angeklagter, Zeuge oder Sachverständiger) vorhält und mit ihr erörtert. - BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
- BGH, 04.12.1951 - 1 StR 530/51
- BGH, 13.02.1958 - II ZR 137/56
Rechtsmittel
- RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34
Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.
- RG, 15.03.1912 - V 696/12
1. Ist es gesetzlich geboten, daß jedes Mitglied eines Landgerichts einer Kammer …
- RG, 24.06.1910 - V 437/10
1. Welche Wahrnehmungen eines Sachverständigen werden durch den …
- RG, 29.04.1919 - IV 652/16
1. Wie ist zu verfahren, wenn von mehreren in Tateinheit begangenen Handlungen …
- RG, 26.05.1914 - II 374/14
Wie ist die Revision zu begründen, wenn das Urteil wegen Verletzung einer …
- RG, 29.01.1935 - 4 D 22/35
Muß ein Sachverständiger, der als solcher auf Grund des § 79 Abs. 1 n. F. StPO. …
- RG, 12.04.1920 - III 276/20
Kann schon bei Beginn des Geschäftsjahrs angenommen werden, daß der gesetzliche …
- RG, 17.10.1898 - 3035/98
Ist Idealkonkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Versuch der Nötigung möglich?
- BGH, 09.02.2005 - 2 StR 421/04
Gesetzlicher Richter; Verfahrensrüge (Besetzungsrüge); Hauptschöffen; …
Rn. 9 Die Feststellung, ob ein Bedarf nach zusätzlicher Tagung besteht, obliegt zunächst dem Vorsitzenden der Strafkammer, er bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann eine außerordentliche Sitzung durchzuführen ist (vgl. u.a. BGHSt 12, 159 ff.; 37, 324, 325). - OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04
Keine Urteilsergänzung gem. § 321 ZPO wegen Festsetzung der Prozeßkosten einer …
Geht es - wie hier - indes nicht um die Anfechtung einer ergangenen Kostenentscheidung, sondern darum, dass ein Gericht den begehrten Erlass einer Kostenentscheidung überhaupt ablehnt, so findet § 99 Abs. 1 ZPO keine Anwendung (OLG Celle NJW-RR 2003, 1509, 1510; OLG Zweibrücken MDR 1990, 253; vgl. BGH NJW 1959, 251). - BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen …
Wird dem Gericht ein Hilfsrichter beigeordnet (§ 70 Abs. 2 GVG), so hat das Präsidium über seine Verwendung zu befinden (BGHSt 12, 159, 161 [BGH 28.11.1958 - 1 StR 398/58]; HGSt 37, 301).Andernfalls würde der Justizverwaltung ein Einfluß auf die Besetzung einer Kammer eingeräumt werden, der ihr nicht zusteht (vgl. BGHSt 12, 159, 161 [BGH 28.11.1958 - 1 StR 398/58]; 13, 53, 56) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58].
- BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen …
Allerdings bestimmt der Vorsitzende nach seinem pflichtmäßigen Ermessen, ob die Geschäftslage des Gerichts eine außerordentliche Sitzung erfordert und für wann eine solche anzusetzen ist (BGHSt 12, 159, 161). - BGH, 15.02.1991 - 3 StR 422/90
Anberaumung außerordentlicher Sitzung
Die Feststellung, ob ein Bedarf nach zusätzlicher Tagung besteht, obliegt zunächst dem Vorsitzenden der Strafkammer; er bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann eine außerordentliche Sitzung durchzuführen ist (vgl. BGHSt 12, 159, 161; 16, 63, 65; BGH, Urteile vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 393/73, vom 13. November 1973 - 1 StR 480/73;… BGH GA 1980, 68, 69;… Schäfer aaO § 47 Rdn. 4;… Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 47 Rdn. 1; Rieß DRiZ 1977, 289, 293). - BGH, 13.11.1973 - 1 StR 480/73
Verletzung von Verfahrensrecht in einem Strafverfahren - Anberaumung einer …
Der Vorsitzende bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann eine außerordentliche Sitzung anzuberaumen ist (BGHSt 12, 159, 161; 16, 63, 65; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 393/73).Wenn der Vorsitzende sich zur Abhaltung einer außerordentlichen Sitzung entschließt, bleibt auch die Verteilung der einzelnen Sachen auf die Sitzungstage in sein Ermessen gestellt (BGHSt 12, 159, 161).
- BGH, 22.10.1963 - 1 StR 374/63
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Einweisung in eine freie …
Vorher kann ein solcher Beschluß nicht gefaßt werden (vgl. BGHSt 12, 159). - BGH, 16.10.1973 - 1 StR 393/73
Zulässigkeit der Anberaumung einer ausserordentlichen Sitzung - Vorliegen einer …
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, bestimmt allein der Vorsitzende nach seinem pflichtgemäßen Ermessen, ob die Geschäftslage des Gerichts eine außerordentliche Sitzung erfordert und für wann eine solche anzusetzen ist (BGHSt 12, 159, 161; 16, 63, 65). - BGH, 01.09.1970 - 1 StR 162/70
Strafbarkeit wegen eines fortgesetzten gemeinschaftlichen schweren Diebstahls im …
Der Sinn und Zweck des § 63 GVG, jegliche Einwirkungsmöglichkeit der Justizverwaltung auf die Verteilung der Richtergeschäfte beim Landgericht auszuschließen (BGHSt 12, 159), steht dem jedenfalls nicht entgegen. - BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer - Anberaumung einer …
Nach alledem war der Vorsitzende der 1. Strafkammer nicht gehindert, nach seinem pflichtmäßigen Ermessen (BGHSt 12, 159, 161) [BGH 28.11.1958 - 1 StR 398/58] die hier in Frage kommende, vorher schon zweimal aufgehobene Verhandlung auf den 23. April 1965 als zusätzlichen, außerordentlichen Sitzungstag (BGHSt 11, 54, 55) [BGH 05.11.1957 - 1 StR 254/57] anzusetzen. - BGH, 28.01.1975 - 1 StR 651/74
Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen …
- BGH, 05.01.1971 - 5 StR 576/70
Voraussetzungen für den Entzug des gesetzlichen Richters - Anforderungen an das …
- BGH, 04.05.1960 - 2 StR 141/60
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines Vergehens nach § 81a Gesetz …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".