Rechtsprechung
| BGH, 25.09.1990 - 1 StR 400/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berechnung des Nettogewinns aus einem Betäubungsmitteldeliktes hinsichtlich einer Anordnung des Verfalls eines Geldbetrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 28.02.1984 - 294/82
Einberger / Hauptzollamt Freiburg
Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 1 StR 400/90
Einfuhrumsatzsteuer durfte nicht vom Bruttogewinn abgezogen werden, weil sie bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln, die nicht für medizinische und wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind, nicht entsteht (EuGH NStZ 1984, 268).
- BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt"; …
Die ausweislich ihrer Begründung wirksam auf die Höhe der Verfallsanordnung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Urteile vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, NStZ 2001, 531; vom 25. September 1990 - 1 StR 400/90, BGHR StGB § 73a Wert 1) bleibt ohne Erfolg, soweit sie einen höheren Verfallsbetrag erstrebt.
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