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| BGH, 16.10.1973 - 1 StR 401/73 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer Entscheidung des Schwurgerichtsvorsitzenden hinsichtlich einer Entbindung eines Schöffen von der Teilnahme an einer Sitzung wegen Durchführung einer Kur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.10.1974 - 2 StR 356/74
Feststellung einer dauernden Verhinderung einer Schöffin durch eine Entscheidung …
Solange nicht durch eine Entscheidung der Strafkammer gemäß §§ 84, 77 Abs. 3 Satz 2 GVG festgestellt war, daß Frau Maurer dauernd verhindert war, das Schöffenamt wahrzunehmen, konnte jedoch noch der Vorsitzende des Schwurgerichts (BGH MDR 1959, 55; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 401/73 - BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 461/73 - BGH, Beschluß vom 14. Mai 1974 - 1 StR 54/74 -) die Hauptschöffin Maurer wegen vorübergehender Verhinderung von der Teilnahme entbinden (BGHSt 10, 252, 253 f; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 116/57 - BGH, Urteil vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -). - BGH, 27.05.1975 - 1 StR 41/75
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Über die Erheblichkeit des vom Hauptschöffen geltend gemachten Hinderungsgrundes und darüber, ob er glaubhaft ist, war nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 401/73). - BGH, 08.01.1974 - 1 StR 461/73
Entscheidung über die Dienstbefreiung von Schöffen
Da der Zusammentritt des Schwurgerichts bereits bestimmt war, entfiel die Zuständigkeit des Strafkammervorsitzenden; nach der Sondervorschrift des § 83 Abs. 4 GVG hatte vielmehr der Vorsitzende des Schwurgerichts gemäß § 77 Abs. 3 Satz 3, § 54 GVG die Entscheidung zu treffen, ob die Schöffin Syriste von der Teilnahme an der Sitzung zu entbinden war (BGH MDR 1959, 55 Nr. 86 = LM GVG § 77 Nr. 8; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 401/73).
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