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| BGH, 25.10.1966 - 1 StR 402/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls in Tatmehrheit mit einem Vergehen gegen das Waffengesetz (WaffG) - Anforderungen an die Geltendmachung der Besetzungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von § …
Auszug aus BGH, 25.10.1966 - 1 StR 402/66
Es kommt vielmehr darauf an, ob das Gesuch sachlich gerechtfertigt war (BGHSt 18, 200). - BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52
Auszug aus BGH, 25.10.1966 - 1 StR 402/66
Da der Grund für die Vereidigung eines Zeugen im Protokoll nicht angegeben zu werden braucht, beweist das Schweigen des Protokolls nicht, daß die Strafkammer den § 61 Nr. 2 StPO etwa verkannt hätte (BGH Urt. v. 2. Oktober 1952 - 5 StR 623/52 - Urt.v. 16. März 1962 - 4 StR 16/62 -). - BGH, 03.04.1962 - 1 StR 75/62
Auszug aus BGH, 25.10.1966 - 1 StR 402/66
Eine Begründung für die angeordnete Vereidigung war nicht erforderlich (BGHSt 17, 186 f).
- BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62
Vermerk der Nichtvereidigung eines Zeugen in der Sitzungsniederschrift - Angabe …
Auszug aus BGH, 25.10.1966 - 1 StR 402/66
Da der Grund für die Vereidigung eines Zeugen im Protokoll nicht angegeben zu werden braucht, beweist das Schweigen des Protokolls nicht, daß die Strafkammer den § 61 Nr. 2 StPO etwa verkannt hätte (BGH Urt. v. 2. Oktober 1952 - 5 StR 623/52 - Urt.v. 16. März 1962 - 4 StR 16/62 -). - RG, 26.09.1940 - 3 D 121/40
1. Die Anfechtung eines Beschlusses, der das gegen einen erkennenden Richter …
Auszug aus BGH, 25.10.1966 - 1 StR 402/66
Die beiden Erklärungen, die der Vorsitzende nach der Verkündung des die Ablehnung zurückweisenden Beschlusses und am Schluß der Plädoyers abgegeben hat, müssen bei der Nachprüfung der Frage, ob das Ablehnungsgesuch begründet war, außer Betracht bleiben; denn auf sie ist eine Ablehnung nicht gestützt worden (RGSt 74, 296 f). - RG, 24.06.1931 - II 636/30
1. Ist es zulässig, daß der Vorsitzende in dem der Vorbereitung der …
Auszug aus BGH, 25.10.1966 - 1 StR 402/66
Da es grundsätzlich dem Vorsitzenden innerhalb seiner Befugnis nach § 221 StPO nicht verwehrt ist, auch vor Beginn der Hauptverhandlung schriftlichen oder mündlichen Verkehr mit dem Angeklagten, den Zeugen oder Sachverständigen aufzunehmen (RGSt 65, 322), konnte ferner das zwischen Landgerichtsdirektor K. und dem Zeugen Walter A. am 24. September 1965 zufällig auf der Geschäftsstelle geführte kurze Gespräch über weitere Belastungstatsachen keinen vernünftigen Grand abgeben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.
- BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03
Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig
Insbesondere liegt ein Wiedereintritt vor, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozeßbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden (…BGH NJW 1987, 660 - Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86;… BGHR StPO § 258 Abs. 3 - Wiedereintritt 2; BGH, Urt. vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 402/66).
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