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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,145
BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62 (https://dejure.org/1962,145)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1962 - 1 StR 41/62 (https://dejure.org/1962,145)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1962 - 1 StR 41/62 (https://dejure.org/1962,145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 205
  • NJW 1962, 1211
  • MDR 1962, 590
  • DB 1962, 835
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55

    Persönlicher Anwendungsbereich des § 42m Strafgesetzbuch (StGB) - Anordnung einer …

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Das Bedürfnis zur Herstellung der Rechtseinheit, dem die Vorschrift des § 121 Abs. 2 GVG dient, ist also unabhängig davon gegeben, ob die vom vorlegenden Gericht beabsichtigte Abweichung zur Aufhebung oder zur Bestätigung des angefochtenen Urteils führt und ob die abweichende Rechtsauffassung erst vom vorlegenden Revisionsgericht vertreten wird oder schon in dem mit der Revision angefochtenen Urteil des Tatsachengerichts vertreten wurde (vgl. auch BGHSt 10, 94 ).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Der Bundesgerichtshof hat bereits auf einen Vorlegungsbeschluß des Oberlandesgerichts Köln entschieden, daß die Entwendung von Waren in Selbstbedienungsläden als Diebstahl oder Mundraub zu beurteilen und einer dieser Tatbestände auch dann vollendet ist, wenn das Personal den Vorgang beobachtet hat und die weitere Verfügung "ohne Schwierigkeiten" verhindern kann (BGHSt 16, 271 ).
  • BGH, 15.10.1952 - 5 StR 763/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Der Generalbundesanwalt bezweifelt das, weil ein Vorlegungsfall im Sinne des § 121 Abs. 2 GVG nur gegeben sei, wenn das vorlegende Gericht beabsichtige, in den seine Entscheidung tragenden Gründen von der Rechtsauffassung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abzuweichen (BGHSt 3, 234, 235).
  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in …

    Wer in einem Selbstbedienungsladen eine Ware in seinem Einkaufswagen verbirgt und die Kasse ohne Bezahlung der versteckten Ware passiert, begeht regelmäßig - vollendeten oder versuchten - Diebstahl, nicht Betrug (im Anschluss an BGH, 13. April 1962, 1 StR 41/62, BGHSt 17, 205).

    Rn. 9 1. Der Bundesgerichtshof hat bereits auf Vorlage des Bayerischen Obersten Landesgerichts unter Bezugnahme auf BGHSt 16, 271 entschieden, daß, wer in einem Selbstbedienungsladen Waren wegnimmt und einsteckt, um sie sich ohne Bezahlung zuzueignen, keinen Betrug, sondern Diebstahl (bzw. - nach damaliger Gesetzeslage - "Mundraub") begeht, wenn er mit diesen Waren durch die Kassensperre geht, ohne sie zwecks Bezahlung des Kaufpreises vorzuweisen (BGHSt 17, 205, 206).

    Rn. 15 Ergänzend gibt der Senat folgendes zu bedenken: Die Unterstellung eines generellen Verfügungswillens des Kassierers und - davon ausgehend - die Annahme von Betrug in diesen Fällen würde im Blick auf den qualifizierten Straftatbestand des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) zu schwer erträglichen Unterschieden in der Behandlung nach Anschauung des täglichen Lebens gleichgelagerter Sachverhalte führen (vgl. auch BGHSt 17, 205, 209): Als Vortat des räuberischen Diebstahls kommt nur - vollendeter - Diebstahl in Betracht (h.M.;… Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 252 Rdn. 1 und 3), nicht aber Betrug.

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Für das vorlegende Oberlandesgericht Celle ist die Vorfahrtfrage eine mitzuentscheidende Rechtsfrage, in der es von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg abweichen will (vgl. BGHSt 17, 205, 207 f; 24, 115, 117).
  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch …

    Damit wird die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG ausgelöst (BGHSt 17, 205, 207 f.; 24, 115, 117; 34, 127, 128 f.).
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