Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1956 - 1 StR 412/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 920 (Ls.)
- MDR 1956, 372
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.09.1975 - VI ZR 232/73
Erforderlichkeit des Gebrauchs einer Schußwaffe
Andererseits ist die Verteidigung mit der Schußwaffe nicht nur dann gerechtfertigt, wenn das Leben des Angegriffenen bedroht ist, etwa der Angreifer eine ähnlich gefährliche Waffe einsetzt; grundsätzlich verlangt § 227 BGB - vom Mißbrauch des Notwehrrechts durch völlig maßloses Verhalten abgesehen - nicht die Verhältnismäßigkeit der dem Verteidiger drohenden Gefahr zu dem von ihm mit der Verteidigung angerichteten Schaden (BGH Urt.v.19. April 1967 - 2 StR 14/67 = GoldtArch. 1968, 182, 183; BGH Urt.v. 10. Januar 1956 - 1 StR 412/55 = NJW 1956, 920). - LG Karlsruhe, 23.10.2009 - 6 O 15/09
Schadensersatz wegen Körperverletzung: Bindung des Zivilrichters an Strafurteil; …
Grundsätzlich verlangt § 227 BGB - vom Missbrauch des Notwehrrechts durch völlig maßloses Verhalten abgesehen - nicht die Verhältnismäßigkeit der dem Verteidiger drohenden Gefahr zu dem von ihm mit der Verteidigung angerichteten Schaden (vgl. BGH Urt.v.19. April 1967 - 2 StR 14/67 = GA. 1968, 182, 183; BGH, Urt. v. 10. Januar 1956 - 1 StR 412/55 = NJW 1956, 920). - BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62
Notwehr zum Einfahren in eine Parklücke
Der Angekl. war sonach berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er allerdings die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten hatte und sein Verteidigungsrecht nicht mißbrauchen durfte (vgl. RGSt. 71, 133, 134; 72, 57, 58; BGHSt 3, 217 LM Nr. 1 zu § 53 StGB; BGHSt 5, 245, 248; BGH NJW 1956, 920; BGH NJW 1962, 308, 309; … - BGH, 25.01.1977 - 1 StR 685/76
Grenzen der Rechtfertigung eines versuchten Totschlages bei Putativnotwehr
Dadurch wäre Notwehr grundsätzlich nicht ausgeschlossen (RGSt 55, 82, 85, 86;… BGH GA 1968, 182, 183); nur ausnahmsweise macht ein unerträgliches Mißverhältnis zwischen dem angegriffenen und gefährdeten Rechtsgut die Verteidigungshandlung rechtswidrig (BGH NJW 1956, 920 Nr. 21; NJW 1962, 309 Nr. 13). - BGH, 21.05.1963 - 1 StR 153/63
Rechtsmittel
Die Verteidigung ist nach § 53 StGB mit jeder Folge gerechtfertigt, wenn sie zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs geboten war (BGH MDR 1956, 372 Nr. 355;… BGH Urt. vom 18. Juli 1961 - 5 StR 185/61 -).
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