Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2023 - 1 StR 413/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Korrektur eines offenkundigen Zählfehlers im Schuldspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Korrektur eines offenkundigen Zählfehlers im Schuldspruch
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Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Korrektur eines offenkundigen Zählfehlers im Schuldspruch
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Verfahrensgang
- LG München II, 05.08.2022 - 2 KLs 44 Js 41427/20
- BGH, 14.06.2023 - 1 StR 413/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.2022 - 3 StR 378/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Konkurrenzen: Tateinheit bei …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 413/22
Die Kennzeichnung der Taten im Urteilstenor als "unerlaubt" ist jeweils entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 3 StR 378/22 Rn. 6 mwN). - BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (maßgeblicher …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 413/22
Die Behebung derartiger offensichtlicher Versehen bzw. Lücken bei der Niederschrift der Urteilsformel, hinter denen sich zweifelsfrei keine sachliche Änderung verbirgt, ist nicht nur dem Ausgangsgericht, sondern ebenso dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht möglich (…BGH, Beschlüsse vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20 Rn. 3 und vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09 Rn. 6 mwN). - BGH, 10.11.2020 - 3 StR 355/20
Neufassung der Urteilsformel hinsichtlich Entbehrlichkeit der ausdrücklichen …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 413/22
Die Behebung derartiger offensichtlicher Versehen bzw. Lücken bei der Niederschrift der Urteilsformel, hinter denen sich zweifelsfrei keine sachliche Änderung verbirgt, ist nicht nur dem Ausgangsgericht, sondern ebenso dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht möglich (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20 Rn. 3 …und vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09 Rn. 6 mwN). - BGH, 08.07.2014 - 3 StR 204/14
Korrektur eines Zählfehlers; rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung der …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 413/22
Der Senat korrigiert daher in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidungsformel des Urteils (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2014 - 3 StR 204/14 Rn. 2 …und vom 16. November 2022 - 3 StR 351/22 Rn. 4 f.; jeweils mwN). - BGH, 16.11.2022 - 3 StR 351/22
Änderung der Urteilsformel (offensichtlicher Schreibfehler)
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 413/22
Der Senat korrigiert daher in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidungsformel des Urteils (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2014 - 3 StR 204/14 Rn. 2 und vom 16. November 2022 - 3 StR 351/22 Rn. 4 f.; jeweils mwN).
- BGH, 14.08.2024 - 4 StR 135/24
Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen (Konkurrenzen: Erwerb); …
Mit der Berichtigung des Schuldspruchs ist danach zweifelsfrei keine sachliche Änderung der Urteilsformel verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 413/22 Rn. 3;… Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11 Rn. 4; Beschluss vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, NStZ-RR 2005, 79;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 354 Rn. 20).Insbesondere lautete auch der Anklagesatz, den der Senat für die Frage nach einem offensichtlichen Redaktionsversehen zu berücksichtigen hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 413/22 Rn. 2; Beschluss vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04) auf eine Strafbarkeit jeweils nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG.
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