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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,5739
BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55 (https://dejure.org/1955,5739)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1955 - 1 StR 413/55 (https://dejure.org/1955,5739)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1955 - 1 StR 413/55 (https://dejure.org/1955,5739)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 145/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Beschwerdeführer unter den in der Entscheidungdes erkennenden Senats 1 StR 145/53 vom 10. April 1953 (NJW 1953, 1314 Nr. 21) erwähnten Voraussetzungen einen derart bestimmenden Einfluß auf die Antragstellung seiner Verteidigerin genommen hat, daß, wie das Landgericht annimmt; nicht diese sondern nur den Angeklagten der Vorwurf der Verschleppungsabsicht treffen müßte.
  • RG, 19.11.1885 - 2844/85

    Genügt es zur Motivierung eines, Beweisanträge in der Hauptverhandlung …

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
    Bei der Prüfung, ob der Angeklagte einen Beweisantrag zum Zweck der Prozeßverschleppung, d.h. in dem Bestreben, durch die Benennung eines von ihm selbst als nutzlos erkannten Beweismittels die Urteilsfällung hinauszuziehen, gestellt hat, bedarf es stets einer eingehenden Würdigung aller für und wider sprechenden Umstände seitens des Tatrichters (u.a. RGSt 12, 335; 13, 151; 20, 206; 65, 304.306; vgl § 246 Abs. 1 StPO).
  • RG, 24.01.1890 - 3337/89

    Ist es zulässig, Beweisanträge als "allein der Verschleppung halber gestellt" …

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
    Bei der Prüfung, ob der Angeklagte einen Beweisantrag zum Zweck der Prozeßverschleppung, d.h. in dem Bestreben, durch die Benennung eines von ihm selbst als nutzlos erkannten Beweismittels die Urteilsfällung hinauszuziehen, gestellt hat, bedarf es stets einer eingehenden Würdigung aller für und wider sprechenden Umstände seitens des Tatrichters (u.a. RGSt 12, 335; 13, 151; 20, 206; 65, 304.306; vgl § 246 Abs. 1 StPO).
  • RG, 23.07.1926 - III 541/26

    1. Ist das Mitglied der mit der Eröffnung des Hauptverfahrens befaßten Kammer, …

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
    Der Begriff des Untersuchungsrichters ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 30, 400; 60, 322; 61, 415; 63, 337),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl u.a. BGH 4 StR 793/53 vom 8. April 1954 = NJW 1954, 891 Nr. 20; 4 StR 787/53 vom 22. April 1954), keiner ausdehnenden Auslegung zugänglich.
  • RG, 08.06.1931 - II 511/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann von der Erstreckung der Beweisaufnahme auf …

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
    Bei der Prüfung, ob der Angeklagte einen Beweisantrag zum Zweck der Prozeßverschleppung, d.h. in dem Bestreben, durch die Benennung eines von ihm selbst als nutzlos erkannten Beweismittels die Urteilsfällung hinauszuziehen, gestellt hat, bedarf es stets einer eingehenden Würdigung aller für und wider sprechenden Umstände seitens des Tatrichters (u.a. RGSt 12, 335; 13, 151; 20, 206; 65, 304.306; vgl § 246 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 08.04.1954 - 4 StR 793/53

    Auslieferung eines Zuchthäuslers, der gegen den Willen des Angeklagten in einem …

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
    Der Begriff des Untersuchungsrichters ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 30, 400; 60, 322; 61, 415; 63, 337),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl u.a. BGH 4 StR 793/53 vom 8. April 1954 = NJW 1954, 891 Nr. 20; 4 StR 787/53 vom 22. April 1954), keiner ausdehnenden Auslegung zugänglich.
  • RG, 21.11.1929 - III 894/29

    Ist der Vorsitzende der Eröffnungskammer, der nach Schluß der Voruntersuchung zur …

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
    Der Begriff des Untersuchungsrichters ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 30, 400; 60, 322; 61, 415; 63, 337),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl u.a. BGH 4 StR 793/53 vom 8. April 1954 = NJW 1954, 891 Nr. 20; 4 StR 787/53 vom 22. April 1954), keiner ausdehnenden Auslegung zugänglich.
  • RG, 13.12.1927 - I 924/27

    1. Darf ein Richter, der in Vertretung des Untersuchungsrichters die …

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
    Der Begriff des Untersuchungsrichters ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 30, 400; 60, 322; 61, 415; 63, 337),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl u.a. BGH 4 StR 793/53 vom 8. April 1954 = NJW 1954, 891 Nr. 20; 4 StR 787/53 vom 22. April 1954), keiner ausdehnenden Auslegung zugänglich.
  • RG, 24.06.1885 - 1405/85

    Unter welchen Voraussetzungen rechtfertigt sich im Strafverfahren die Ablehnung …

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
    Bei der Prüfung, ob der Angeklagte einen Beweisantrag zum Zweck der Prozeßverschleppung, d.h. in dem Bestreben, durch die Benennung eines von ihm selbst als nutzlos erkannten Beweismittels die Urteilsfällung hinauszuziehen, gestellt hat, bedarf es stets einer eingehenden Würdigung aller für und wider sprechenden Umstände seitens des Tatrichters (u.a. RGSt 12, 335; 13, 151; 20, 206; 65, 304.306; vgl § 246 Abs. 1 StPO).
  • RG, 08.01.1898 - 4248/97

    Ist der vom erkennenden Gerichte mit Beweiserhebungen beauftragte Richter kraft …

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
    Der Begriff des Untersuchungsrichters ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 30, 400; 60, 322; 61, 415; 63, 337),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl u.a. BGH 4 StR 793/53 vom 8. April 1954 = NJW 1954, 891 Nr. 20; 4 StR 787/53 vom 22. April 1954), keiner ausdehnenden Auslegung zugänglich.
  • BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62

    Rechtsmittel

    Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht setzt vielmehr voraus, daß durch die Beweiserhebung das Verfahren tatsächlich verzögert würde (BGH NJW 1958, 1789 Nr. 21) und daß es dem Antragsteller in Wirklichkeit gar nicht darauf ankommt, durch die Beweiserhebung seine Lage zu verbessern, er vielmehr nur die Urteilsfällung hinauszögern, also eine Vertagung durch einen äußerlich einwandfrei erscheinenden Beweisantrag erreichen will (RG JW 1932, 2732 Nr. 33; BGH Urteil vom 8. November 1955 - 1 StR 413/55 -).
  • BGH, 23.11.1956 - 1 StR 381/56

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer hatte daher zu entscheiden, ob bei ihm eine Verschleppungsabsicht vorlag (z.B. BGH NJW 1953, 1314 Nr. 21; 1 StR 279/54 vom 28. September 1954; 1 StR 413/55 vom 8. November 1955).
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