Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5544
BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77 (https://dejure.org/1977,5544)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1977 - 1 StR 415/77 (https://dejure.org/1977,5544)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1977 - 1 StR 415/77 (https://dejure.org/1977,5544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,5544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Minder schwerer Fall bei Totschlag unter dem unmittelbaren Eindruck einer schweren Kränkung durch das spätere Opfer - Maßgeblichkeit der tatauslösenden Bedeutung des Zornaffektes bei einer Vielzahl von Tatmotiven - Annahme der Unmittelbarkeit bei zeitlichem Abstand von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74

    Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77
    Ein zeitlicher Abstand von einigen Stunden zwischen Tatentschluß und -ausführung steht der Annahme des Merkmals "auf der Stelle" nicht entgegen, sofern die Tötung noch unter dem beherrschenden Einfluß der anhaltenden Erregung über die dem Täter angetane schwere Kränkung gestanden hat (BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56; vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74).

    Dabei ist maßgebend, ob die ordentliche Strafe bei Berücksichtigung aller gewichtigen Gesichtspunkte zu hart erscheint (BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74).

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77
    Auch erheblich verminderte Schuldfähigkeit kann nach ständiger Rechtsprechung die Annahme eines minder schweren Falles begründen, soweit nicht das Verbot der Doppelverwertung in § 50 StGB dem entgegensteht (BGHSt 16, 360; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76).
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76

    Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer …

    Auszug aus BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77
    Auch erheblich verminderte Schuldfähigkeit kann nach ständiger Rechtsprechung die Annahme eines minder schweren Falles begründen, soweit nicht das Verbot der Doppelverwertung in § 50 StGB dem entgegensteht (BGHSt 16, 360; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76).
  • BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne Beschwerdepunkte - …

    Auszug aus BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77
    Der Täter muß beim Entschluß zur Tat und bei deren Verwirklichung noch entscheidend und bestimmend unter dem Einfluß der schweren Kränkung gestanden haben (BGH, Urteil vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 482/76

    Billigende Inkaufnahme des Todes bei längerem Würgen eines Menschen - Milderung …

    Auszug aus BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77
    Wenn sowohl ein minder schwerer Fall als auch ein besonderer gesetzlicher Milderungsgrund gegeben sind, kann grundsätzlich die Strafe doppelt gemindert werden, sofern jeder der den Strafrahmen bildenden Milderungsgründe eine selbständige sachliche Grundlage hat (BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76).
  • BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77
    Ein zeitlicher Abstand von einigen Stunden zwischen Tatentschluß und -ausführung steht der Annahme des Merkmals "auf der Stelle" nicht entgegen, sofern die Tötung noch unter dem beherrschenden Einfluß der anhaltenden Erregung über die dem Täter angetane schwere Kränkung gestanden hat (BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56; vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74).
  • BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78

    Revisionsrechtliche Auswirkungen einer ausgebliebenen Vereidigung trotz …

    Daß er daneben möglicherweise auch aus Wut über die frühere Beschuldigung gehandelt hat, sich der Tochter Y. unsittlich genähert zu haben, stünde der Annahme des § 213 StGB dann nicht entgegen, wenn daneben der durch die Beleidigung ausgelöste Zornaffekt seine Bedeutung beibehalten hat; denn der Täter muß beim Entschluß zur Tat und bei deren Verwirklichung noch entscheidend und bestimmend unter dem Einfluß der schweren Kränkung gestanden haben (BGH, Urteile vom 13. September 1977 - 1 StR 415/77 - und vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht