Rechtsprechung
| BGH, 10.11.1959 - 1 StR 417/59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- RG, 28.09.1917 - III 150/17
Abgrenzung zwischen Garantievertrag, Schuldübernahme und Bürgschaft.
Auszug aus BGH, 10.11.1959 - 1 StR 417/59
Daraus erwuchs W. jedoch, entgegen der Ansicht der Revision, kein Forderungsrecht gegen Heinrich G., Dabei kann dahinstehen, ob die Begründung, die das Landgericht für diesen Standpunkt anführt, den Angriffen der Revision standhielte: daß in der Erklärung des Vaters G. mangels eines eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses (RGZ 90, 415, 418; BGHZ 6, 385, 397) [BGH 03.07.1952 - IV ZR 108/51] weder eine Schuld (mit) übernahme noch eine formgültige Bürgschaft (§ 766 BGB) liege.Selbst als Bürgschaft (dazu RGZ 51, 120, 123 und 90, 415, 418; RG JW 1893, 24 Nr. 42; RG Warn 1939, 148) wäre sie dann formlos gültig (§ 350 HGB) - es sei denn, dass Heinrich G. Minderkaufmann war (§ 351 HGB).
- BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
Auszug aus BGH, 10.11.1959 - 1 StR 417/59
Der Beschwerdeführer hat mithin rechtswidrig gehandelt (§ 240 Abs. 2 StGB; BGHSt 3, 254 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 450/52]). - BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.11.1959 - 1 StR 417/59
Das genügt (BGHSt 4, 1, 4 [BGH 23.12.1952 - 2 StR 612/52] und DM Nr. 6 zu § 59 StGB).
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 10.11.1959 - 1 StR 417/59
Sie ist aber überhaupt unzulässig, weil sie die Beweismittel nicht angibt, durch die das Landgericht hätte weitere Aufklärung schaffen sollen (BGHSt 2, 168). - BGH, 03.07.1952 - IV ZR 108/51
Vertragshilfe und Bürgschaft
Auszug aus BGH, 10.11.1959 - 1 StR 417/59
Daraus erwuchs W. jedoch, entgegen der Ansicht der Revision, kein Forderungsrecht gegen Heinrich G., Dabei kann dahinstehen, ob die Begründung, die das Landgericht für diesen Standpunkt anführt, den Angriffen der Revision standhielte: daß in der Erklärung des Vaters G. mangels eines eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses (RGZ 90, 415, 418; BGHZ 6, 385, 397) [BGH 03.07.1952 - IV ZR 108/51] weder eine Schuld (mit) übernahme noch eine formgültige Bürgschaft (§ 766 BGB) liege. - RG, 20.03.1902 - VI 409/01
Form der sog. kumulativen Schuldübernahme
- RG, 17.01.1888 - 3227/87
Ist es zum Thatbestande der Nötigung erforderlich, daß die Gewalt gegen den zu …
Auszug aus BGH, 10.11.1959 - 1 StR 417/59
Der Bedrohte kann das Strafverfahren gegen einen nahen Angehörigen als ein eigenes Übel empfinden (vgl. RGSt 17, 82).
- BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86
Bedrohung einer dritten Person
Voraussetzung ist lediglich, daß derjenige, auf dessen Willen eingewirkt wird, das einem anderen zugedachte Übel auch für sich selbst als Übel empfindet (RG Rspr. 3, 317; RGSt 17, 82; BGHSt 16, 316, 318;… BGH GA 1961, 82; BGH NJW 1970, 1855, 1856; BGH NStZ 1985, 408; BGH, Urt. vom 10. November 1959 - 1 StR 417/59).Soweit in Entscheidungen vereinzelt von Angehörigen oder sonstwie nahestehenden Personen die Rede ist (RGSt 17, 82;… BGH GA 1961, 82; BGH, Urt. vom 10. November 1959 - 1 StR 417/59), kommt dem lediglich beispielhafte Bedeutung in dem Sinne zu, daß bei derartigen Personen ohne weiteres angenommen werden kann, das dem Angehörigen zugefügte Übel stelle zugleich ein solches für den Genötigten dar, ohne daß damit das Angehörigkeitsverhältnis zur notwendigen Voraussetzung erhoben werden sollte.
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