Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1972 - 1 StR 420/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Negative Beweiskraft des Sitzungsprotokolls - Zulässigkeit der Verlesung einer Zeugenvernehmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56
Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von …
Auszug aus BGH, 12.12.1972 - 1 StR 420/72
Zwar kann in Ausnahmefällen dann, wenn der Angeklagte, der Staatsanwalt und der Verteidiger die Verlesung stillschweigend hinnehmen, Grund gegeben sein, ihr Einverständnis anzunehmen (vgl. BGHSt 9, 230, 232) [BGH 17.05.1956 - 4 StR 36/56]; das setzt aber voraus, daß namentlich dem Angeklagten durch den die Verlesung anordnenden Gerichtsbeschluß klar geworden ist, bei dieser Verlesung handle es sich nicht um eine mehr oder weniger wichtige Förmlichkeit des Verfahrens, sondern um einen Teil der Beweisaufnahme zur Schuld- und Straffrage.Auch sonst ist dem Sitzungsprotokoll nichts zu entnehmen, was auf eine stillschweigende Erklärung des Einverständnisses hindeuten könnte, insbesondere nicht, daß Angeklagter und Verteidiger Gelegenheit gehabt hätten, sich zur Frage der Verlesung zu äußern (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56 -, insoweit in BGHSt 9, 230 nicht abgedruckt).
- BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.12.1972 - 1 StR 420/72
Zwar mag es auch insoweit im Einzelfall angehen, unter den Voraussetzungen des § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO die stillschweigende Zustimmung der Gerichtsmitglieder zu einer prozeßleitenden Verfügung des Vorsitzenden darin zu sehen, daß sie sie erörtern oder wahrnehmen und geschehen lassen, sofern bei keinem anderen Verfahrensbeteiligten ein Zweifel darüber aufkommen kann, daß dieser Vorgang einen stillschweigenden Gerichtsbeschluß enthält (BGH NJW 1952, 1305). - BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.12.1972 - 1 StR 420/72
Abgesehen davon, daß es dann immer noch an der vom Gesetz geforderten Angabe des Grundes für die Verlesung fehlt, widerspricht eine solche Annahme in der Regel auch dem Zweck des § 251 Abs. 4 StPO, der das Gericht veranlassen soll, vor der Verlesung zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür im Augenblick der Beschlußfassung vorliegen und ob nicht überdies die Aufklärungspflicht eine unmittelbare Beweiserhebung gebietet (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 19. Januar 1954 - 5 StR 389/53).
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
Zuhälterei, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Förderung der …
Denn ausnahmsweise können sich Angeklagter und Verteidiger stillschweigend mit der Verlesung einverstanden erklären (vgl. BGHSt 9, 230, 232), wenn ihnen durch den die Verlesung anordnenden Beschluß klar geworden ist, bei dieser Verlesung handle es sich nicht um eine mehr oder weniger wichtige Förmlichkeit des Verfahrens, sondern um einen Teil der Beweisaufnahme zur Schuld- und Straffrage, und wenn sie insbesondere Gelegenheit gehabt hatten, sich vorher zur Frage der Verlesung zu äußern (BGH, Urteile vom 12. Dezember 1972 - 1 StR 420/72 - und vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56 - insoweit in BGHSt 9, 230 nicht abgedruckt). - BGH, 23.10.1973 - 1 StR 378/73
Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und …
Jugendliche Abenteuerlust und Alkoholbeeinflussung sind häufig in Erscheinung tretende Milderungsgründe, die bei der Strafzumessung in Betracht gezogen werden können, als besondere Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit der Angeklagten können sie nicht herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1970 - 1 StR 420/72 -).
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