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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2000 - 1 StR 427/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3778
BGH, 08.11.2000 - 1 StR 427/00 (https://dejure.org/2000,3778)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2000 - 1 StR 427/00 (https://dejure.org/2000,3778)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2000 - 1 StR 427/00 (https://dejure.org/2000,3778)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO; § 265 StPO; § 66 StGB
    Verwerfung der Revision als unbegründet; Hinweispflicht (Sicherungsverwahrung)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 162
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1998 - 5 StR 196/98

    Wirkungen von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu einem …

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 1 StR 427/00
    Rn. 4 Der Senat konnte deshalb davon absehen, dienstliche Äußerungen einzuholen, ob auch die Verteidigung in ihrem Schlußvortrag zur Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung Stellung genommen hat und deshalb das Urteil auf einem etwaigen Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht möglicherweise nicht beruhen würde (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BGH, Beschluß vom 26. Mai 1998 -5 StR 196/98).
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht; …

    Die hierauf gestützte Rüge der Verletzung von § 265 StPO (…vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ 2001, 162) greift jedenfalls deshalb nicht durch, weil sich der Angeklagte auch bei einem solchen Hinweis nicht erfolgversprechender als geschehen hätte verteidigen können.
  • BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04

    Richterliche Hinweispflicht (formenstrenge Anwendung auf die mögliche …

    Wird auf die Möglichkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung weder in der Anklageschrift (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 162) noch im Eröffnungsbeschluß hingewiesen, muß der erforderliche Hinweis gemäß § 265 Abs. 2 StPO in der Hauptverhandlung ergehen.
  • BGH, 01.08.2017 - 4 StR 178/17

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Veränderung des rechtlichen …

    Der Angeklagte konnte mit allen sich aus § 66 Abs. 1 bis 3 StGB ergebenden Möglichkeiten der Anordnung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung rechnen und seine Verteidigung im Zwischen- und Hauptverfahren hierauf einrichten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 StR 427/00, NStZ 2001, 162).
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2000 - 1 StR 427/00 -, b) das Urteil des Landgerichts München I vom 16. März 2000 - 11 KLs 244 Js 206511/99 - .
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 421/12

    Reichweite der richterlichen Hinweispflicht

    Die Rüge ist jedoch unbegründet, denn mit dem von der Staatsanwaltschaft in die Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 StPO) aufgenommenen Hinweis auf die indizielle Bedeutung des dem eingestellten Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalts ist den sich aus § 265 Abs. 1 StPO ergebenden Anforderungen genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 StR 427/00, NStZ 2001, 162).
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