Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1993 - 1 StR 43/93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des erpresserischen Menschenraubs soweit das Sichbemächtigen unmittelbares Nötigungsmittel einer räuberischen Erpressung ist und keinerlei Außenwirkung entfaltet
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92
Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und …
Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 1 StR 43/93
Nach Auffassung des Senats (Urt. vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) ist § 239 a StGB in einschränkender Auslegung auf solche Falle nicht anwendbar, in denen das bloße Sichbemächtigen unmittelbares Nötigungsmittel einer räuberischen Erpressung ist und keinerlei Außenwirkung entfaltet.
- BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der …
Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1993 - 1 StR 528/92 -, 27. Juli 1993 - 1 StR 419/93 - und 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 -, bekräftigt. - BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme im Zwei Personen Verhältnis - …
Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 - den § 239 a StGB wegen fehlender Außenwirkung - der Angeklagte hatte das Opfer in der Videothek, in der es beschäftigt war, unter Bedrohung mit einer Schreckschußpistole in seine Gewalt gebracht - nicht angewendet.
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