Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1951 - 1 StR 435/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,2390
BGH, 13.11.1951 - 1 StR 435/51 (https://dejure.org/1951,2390)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1951 - 1 StR 435/51 (https://dejure.org/1951,2390)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1951 - 1 StR 435/51 (https://dejure.org/1951,2390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,2390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • RG, 11.03.1937 - 2 D 852/36

    Macht sich ein Volksschullehrer, der als Leiter einer Schulsparkasse tätig ist, …

    Auszug aus BGH, 13.11.1951 - 1 StR 435/51
    Das Tatbestandsmerkmal des Empfangs in amtlicher Eigenschaft drückt nicht mehr aus, als dass der Empfang mit der Amtstätigkeit des Beamten in unmittelbarem ursächlichen Zusammenhang stehen muss (RGSt 71, 95).
  • RG, 22.12.1938 - 3 D 904/38

    Betrug kann auch begehen, wer eine unterschlagene Sache an einen Gutgläubigen …

    Auszug aus BGH, 13.11.1951 - 1 StR 435/51
    Offen bleiben kann, ob die Gemeinde für den Verlust des Geldes nach bürgerlichem Recht haftbar war oder nicht (vgl RGSt 73, 61; BGHSt 1, 92).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51

    Weitergabe eines durch Betrug erlangten Schecks an einen gutgläubigen Dritten …

    Auszug aus BGH, 13.11.1951 - 1 StR 435/51
    Offen bleiben kann, ob die Gemeinde für den Verlust des Geldes nach bürgerlichem Recht haftbar war oder nicht (vgl RGSt 73, 61; BGHSt 1, 92).
  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 399/51
    Auszug aus BGH, 13.11.1951 - 1 StR 435/51
    In amtlicher Eigenschaft empfängt Gelder z.B. auch ein unzuständiger Beamter, der sich für zuständig hält, ebenso ein unzuständiger Beamter, den der Übergeber für zuständig hält und der dies weiss (RGSt 1, 124; 51, 113, 116; 71, 106; Urteil des Senatsvom 23. Oktober 1951 - 1 StR 399/51 -).
  • RG, 04.06.1917 - I 159/17

    1. Sind die im bayerischen Postdienst als Aushilfspostillione verwendeten …

    Auszug aus BGH, 13.11.1951 - 1 StR 435/51
    In amtlicher Eigenschaft empfängt Gelder z.B. auch ein unzuständiger Beamter, der sich für zuständig hält, ebenso ein unzuständiger Beamter, den der Übergeber für zuständig hält und der dies weiss (RGSt 1, 124; 51, 113, 116; 71, 106; Urteil des Senatsvom 23. Oktober 1951 - 1 StR 399/51 -).
  • RG, 11.03.1937 - 3 D 109/37

    1. Ein Beamter empfängt eine Sache nicht nur dann in amtlicher Eigenschaft, wenn …

    Auszug aus BGH, 13.11.1951 - 1 StR 435/51
    In amtlicher Eigenschaft empfängt Gelder z.B. auch ein unzuständiger Beamter, der sich für zuständig hält, ebenso ein unzuständiger Beamter, den der Übergeber für zuständig hält und der dies weiss (RGSt 1, 124; 51, 113, 116; 71, 106; Urteil des Senatsvom 23. Oktober 1951 - 1 StR 399/51 -).
  • RG, 17.12.1879 - 403/79

    Was ist Unterschlagung in amtlicher Eigenschaft? Muß der Empfang der Sachen …

    Auszug aus BGH, 13.11.1951 - 1 StR 435/51
    In amtlicher Eigenschaft empfängt Gelder z.B. auch ein unzuständiger Beamter, der sich für zuständig hält, ebenso ein unzuständiger Beamter, den der Übergeber für zuständig hält und der dies weiss (RGSt 1, 124; 51, 113, 116; 71, 106; Urteil des Senatsvom 23. Oktober 1951 - 1 StR 399/51 -).
  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 552/59

    Rechtsmittel

    Zwar kann ein Beamter Geldbeträge auch dann in amtlicher Eigenschaft empfangen, wenn er zur Entgegennahme nicht zuständig ist, der Einzahlende ihn aber für zuständig hält und der Beamte dies weiß (RGSt 1, 124; 51, 113, 116; 71, 106, 107; BGH 1 StR 399/51 vom 23. Oktober 1951; 1 StR 435/51 vom 13. November 1951; BGH NJW 1952, 191 Nr. 17).
  • BGH, 29.01.1953 - 5 StR 837/52

    Rechtsmittel

    Schön in der Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme liegt ein Nachteil im Sinne des § 266 StGB (vgl.1 StR 435/51 vom 13.11.51).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 178/52

    Rechtsmittel

    Aus dieser Feststellung ergibt sich in der Tat der dem amtlichen Gewahrsam wesentliche unmittelbare ursächliche Zusammenhang zwischen der Amtstätigkeit des Beamten und seinem Gewahrsam (vgl. Urteil des Senats vom 13. November 1951 - 1 StR 435/51; RGSt 71, 106).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht