Rechtsprechung
| BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnis der Strafhöhe zum Unrechtsgehalt der Tat und zum Ausmaß der Schuld des Angeklagten - Unterschreiten des dem Tatrichter eingeräumten Ermessensspielraums bei der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 266 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 464
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76
Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79).Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 27, 2, 3).
- BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70
Maßregel und Strafe
Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79). - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
- BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in …
Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79). - BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen - …
Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79). - BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
Täuschung über das Risiko eines Vertragsschlusses - Vermögensgefährdung als …
Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
Bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 266 Abs. 2 StGB anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1976 - 1 StR 322/76 -). - BGH, 22.01.1980 - 1 StR 753/79
Strafzumessung im Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat, zum Ausmaß der Schuld …
Auszug aus BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
- BGH, 25.06.2003 - 1 StR 469/02
BGH bestätigt Urteil wegen Untreue gegen eine Nachlaßverwalterin aus Karlsruhe
Rn. 12 Bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall i.S. des § 266 Abs. 2 StGB anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung, in die einzugreifen dem Revisionsgericht nur in engen Grenzen gestattet ist (BGH NStZ 1982, 464). - BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22
Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch …
Bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung, in die einzugreifen dem Revisionsgericht nur in engen Grenzen gestattet ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. August 1982 - 1 StR 435/82, NStZ 1982, 464, 465; vom 25. Juni 2003 - 1 StR 469/02, NStZ-RR 2003, 297, 298). - BGH, 28.06.2022 - 6 StR 511/21
Untreue (Strafzumessung: Gewerbsmäßigkeit, Entkräftung der Indizwirkung des …
Bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 266 Abs. 2 StGB anzunehmen ist, handelt es sich um eine dem Tatgericht obliegende Frage der Strafzumessung, in die einzugreifen dem Revisionsgericht nur in engen Grenzen gestattet ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. August 1982 - 1 StR 435/82, NStZ 1982, 464, 465; vom 25. Juni 2003 - 1 StR 469/02, NStZ-RR 2003, 297, 298).
- BGH, 05.03.2025 - 6 StR 508/24
Sexueller Übergriff, Vergewaltigung; Grundsätze der Strafzumessung (Verhängung …
Ein Eingriff des Revisionsgerichts kommt nur in engen Grenzen in Betracht (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. Juli 1988 - 3 StR 273/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 3; vom 24. August 1982 - 1 StR 435/82, NStZ 1982, 464, 465). - BGH, 21.02.2024 - 6 StR 541/23
Besonders schwere sexuelle Nötigung; Grundsätze der Strafzumessung (Verhängung …
Ein Eingriff des Revisionsgerichts kommt nur in engen Grenzen in Betracht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. August 1982 - 1 StR 435/82, NStZ 1982, 464, 465;… vom 27. Juli 1988 - 3 StR 273/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 3). - BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96
Annahme eines minder schweren Falles einer Betäubungsmittelstraftat wenn der …
Die Entscheidung ist daher zu respektieren, auch wenn hier eine andere Beurteilung vertretbar gewesen wäre (BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1982, 464, 465). - BGH, 10.03.1998 - 1 StR 19/98
Vorliegen eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung - …
Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (BGH NStZ 1982, 464, 465). - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86
Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von …
Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1982, 464, 465). - OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 5 Ss 315/95 Es darf in die Strafzumessung nur eingreifen, wenn die Strafzumessungsgründe in sich fehlerhaft sind, wenn der Tatrichter rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe soweit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Ermessensspielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Bemessung der Strafe eingeräumt ist (BGH NStZ 1982, 464, 465).
- BGH, 24.08.1989 - 1 StR 329/89
Beachtung der Tatsache, dass der Angeklagte den Beruf des Rechtsanwalts auf …
Zur Strafzumessung gehört auch die Beurteilung der Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt (BGH NStZ 1982, 464/465). - BGH, 16.05.1989 - 1 StR 146/89
Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und schweren Raubes - …
- BGH, 29.10.1985 - 1 StR 470/85
Überbewertung der geständigen Einlassung des Angeklagten
- BGH, 12.06.1990 - 1 StR 206/90
Strafzumessung bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung
- BGH, 14.02.1989 - 1 StR 778/88
Strafzumessung als Sache des Strafrichters - Beurteilung eines minder schweren …
- BGH, 28.02.1984 - 1 StR 795/83
Möglichkeit des Eingreifens des Revisionsgerichts in die Strafzumessung des …
- BGH, 17.02.1987 - 1 StR 732/86
Strafrahmenverschiebung als eine dem Tatgericht obliegende Entscheidung im Rahmen …
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