Rechtsprechung
| BGH, 28.07.2022 - 1 StR 439/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 264 Abs. 1, Abs. 8 Nr. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 85 StPO
Subventionsbetrug (Begriff der subventionserheblichen Tatsache: erforderliche Darstellung der Angaben im Subventionsantrag im Urteil); Abgrenzung Sachverständiger und sachverständiger Zeuge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Lückenhaftigkeit der Feststellungen beim Freispruch vom Subventionsbetrug
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 264 Abs 1 Nr 1 StGB, § 264 Abs 8 Nr 2 StGB
Lückenhaftigkeit der Feststellungen beim Freispruch vom Subventionsbetrug - IWW
- Wolters Kluwer
Subventionsbetrug durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der zuständigen Behörde bzgl. einer künstlichen Aufspaltung eines einheitlichen Investitionsprojektes und Mittelfehlverwendung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subventionsbetrug durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der zuständigen Behörde bzgl. einer künstlichen Aufspaltung eines einheitlichen Investitionsprojektes und Mittelfehlverwendung
- rechtsportal.de
Subventionsbetrug durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der zuständigen Behörde bzgl. einer künstlichen Aufspaltung eines einheitlichen Investitionsprojektes und Mittelfehlverwendung
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof hebt erneut Freispruch bezüglich des Projekts "Hohe Düne" auf
Verfahrensgang
- OLG Rostock, 24.05.2011 - I Ws 113/11
- OLG Rostock, 19.12.2011 - I Ws 384/11
- LG Rostock, 07.08.2012 - 11 KLs 196/11
- LG Rostock, 26.10.2012 - 11 KLs 196/11
- OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12
- EuGH, 11.12.2012 - C-384/12
- LG Rostock, 24.01.2013 - 11 KLs 196/11
- OLG Rostock, 19.03.2013 - Ws 63/13
- OLG Rostock, 13.05.2013 - Ws 61/13
- LG Rostock, 02.06.2015 - 18 KLs 69/13
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16
- LG Schwerin, 14.10.2020 - 31 KLs 1/16
- LG Schwerin, 14.12.2020 - 31 KLs 1/16
- BGH, 28.07.2022 - 1 StR 439/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16
BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf
Auszug aus BGH, 28.07.2022 - 1 StR 439/21
Mit Urteil vom 25. Oktober 2017 (1 StR 339/16) hatte der Senat den Freispruch wegen eines durchgreifenden Darstellungsmangels aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Schwerin zurückverwiesen.a) Der Senat hat mit Blick auf die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 1 StGB aF in seinem Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16 Rn. 117 ff. ausgeführt:.
Sie ergehen also "auf Grund eines Gesetzes" im Sinne von § 264 Abs. 8 Nr. 1 Var. 2 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16 Rn. 116).
c) Aufgrund dieser unvollständigen Feststellungen kann revisionsrechtlich nicht überprüft werden, ob der Angeklagte bei der Antragstellung tatsächliche Umstände in einer Weise dargestellt hat, die das Vorliegen eines solchen einheitlichen Projektes gerade verschleiern sollten, und dadurch Gestaltungsmissbrauch betrieben hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16 Rn. 105).
- BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08
Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben
Auszug aus BGH, 28.07.2022 - 1 StR 439/21
Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08 Rn. 12, BGHSt 52, 314 mwN). - BGH, 09.01.2020 - 2 StR 263/19
Urteilsgründe (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit von Gutachten über …
Auszug aus BGH, 28.07.2022 - 1 StR 439/21
Um dem Revisionsgericht die Überprüfung der Tragfähigkeit des Ergebnisses eines Gutachtens zu ermöglichen, ist es zudem grundsätzlich erforderlich, die wesentlichen dem Gutachten zugrunde gelegten Anknüpfungstatsachen anzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 2 StR 263/19 Rn. 6).
- BGH, 15.11.2022 - 6 StR 237/21
BGH hebt weitere Freisprüche bezüglich des Projekts "Hohe Düne" auf
Im Anschluss wäre zu prüfen gewesen, ob die Beschreibung des Investitionsvorhabens nebst Investitionskosten und Investoren in diesen Unterlagen subventionserhebliche Tatsachen sind (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juli 2022 - 1 StR 439/21, Rn. 31 f.;… vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, aaO, Rn. 119).dd) Die Urteilsgründe teilen nicht mit, welche Angaben bei Antragstellung gemacht worden sind und erlauben somit dem Senat keine Prüfung, ob das Vorliegen eines einheitlichen Projektes bei Antragsstellung durch unrichtige oder unvollständige Angaben verschleiert und dadurch Gestaltungsmissbrauch betrieben worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juli 2022 - 1 StR 439/21, Rn. 35;… vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16, aaO, Rn. 105).
a) Das neue Tatgericht wird bei seiner Prüfung die Angaben und Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung in den Blick zu nehmen haben (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juli 2022 - 1 StR 439/21, Rn. 36 f., 102; vom 20. Januar 1987 - 1 StR 456/86, BGHSt 34, 265, 267).
Der späteren Umsetzung der geplanten Projekte kommt für die Beurteilung der Frage, ob es sich um ein Investitionsobjekt handelte, das künstlich in zwei Komplexe getrennt wurde, nur indizielle Bedeutung zu (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2022 - 1 StR 439/21, Rn. 37).
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