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| BGH, 29.10.1985 - 1 StR 444/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorrangige Berücksichtigung des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1986, 69
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57
Schädliche Neigungen I
Auszug aus BGH, 29.10.1985 - 1 StR 444/85
Solche Neigungen sind regelmäßig nur dann gegeben, wenn sie schon vor der Tat im Charakter des Heranwachsenden angelegt waren (BGH, Urteil vom 17. Februar 1982 - 2 StR 661/81 - bei Holtz NDR 1982, 448); sie können allerdings auch im Verlauf mehrerer zur Aburteilung stehender Taten durch Verführung oder Gewöhnung geweckt werden (BGHSt 11, 169). - BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81
Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige …
Auszug aus BGH, 29.10.1985 - 1 StR 444/85
Gemäß § 18 Abs. 2 JGG ist jedoch bei der Bemessung der Jugendstrafe der Erziehungszweck vorrangig, wenn auch nicht ausschließlich zu berücksichtigen (BGH MDR 1982, 339). - BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 29.10.1985 - 1 StR 444/85
Die Erwartung künftiger straffreier Lebensführung auch ohne Vollstreckung der Jugendstrafe erfordert nicht eine sichere Gewähr; es reicht aus, daß die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich erscheint (vgl. BGH, Beschl vom 6. September 1985 - 3 StR 185/85). - BGH, 17.02.1982 - 2 StR 661/81
Auszug aus BGH, 29.10.1985 - 1 StR 444/85
Solche Neigungen sind regelmäßig nur dann gegeben, wenn sie schon vor der Tat im Charakter des Heranwachsenden angelegt waren (BGH, Urteil vom 17. Februar 1982 - 2 StR 661/81 - bei Holtz NDR 1982, 448); sie können allerdings auch im Verlauf mehrerer zur Aburteilung stehender Taten durch Verführung oder Gewöhnung geweckt werden (BGHSt 11, 169).
- BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92
Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten
Desweiteren hätte es der Erörterung bedurft, welche erzieherischen Wirkungen die vollzogene Untersuchungshaft auf den bis dahin nicht vorbestraften Angeklagten gehabt hat (vgl. BGH StV 1986, 69). - BGH, 14.03.1986 - 2 StR 52/86
Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen für das …
Dabei können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1985 - 1 StR 444/85). - BGH, 21.04.1986 - 2 StR 166/86
Aufhebung des Strafausspruchs wegen Außerachtlassung des Erziehungsgedanken bei …
Sein Rechtsmittel führt jedoch zur Aufhebung des Strafausspruchs und der zugehörigen Feststellungen, weil das Landgericht bei der Bemessung der Jugendstrafe entgegen § 18 Abs. 2 JGG den vorrangig zu berücksichtigenden Erziehungsgedanken außer Betracht gelassen hat (vgl. BGH NStZ 1984, 508 Nr. 6, BGH, Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 494/84, 10. September 1985 - 1 StR 416/85 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 444/85).
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