Rechtsprechung
| BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung bei Untreue
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77
Mit Recht geht die Strafkammer davon aus, daß die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB nicht auf Fälle einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage beschränkt ist, die an Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe heranreicht (BGH NJW 1977, 639 Nr. 12). - BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73
Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe - …
Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77
Es müssen die einzelnen von der Gesamtstrafe erfaßten Taten in Betracht gezogen werden; nur solche Taten, die mit Geldstrafen oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind, brauchen keine besonderen Umstände aufzuweisen (BGHSt 25, 142, 143; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20 und Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 und vom 23. August 1977 - 1 StR 324/77). - BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76
Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77
Es müssen die einzelnen von der Gesamtstrafe erfaßten Taten in Betracht gezogen werden; nur solche Taten, die mit Geldstrafen oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind, brauchen keine besonderen Umstände aufzuweisen (BGHSt 25, 142, 143; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20 und Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 und vom 23. August 1977 - 1 StR 324/77). - BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75
Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Bedeutung …
Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77
Es müssen die einzelnen von der Gesamtstrafe erfaßten Taten in Betracht gezogen werden; nur solche Taten, die mit Geldstrafen oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind, brauchen keine besonderen Umstände aufzuweisen (BGHSt 25, 142, 143; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20 und Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 und vom 23. August 1977 - 1 StR 324/77). - BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77
Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Günstige Sozialprognose und …
Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77
Es müssen die einzelnen von der Gesamtstrafe erfaßten Taten in Betracht gezogen werden; nur solche Taten, die mit Geldstrafen oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind, brauchen keine besonderen Umstände aufzuweisen (BGHSt 25, 142, 143; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20 und Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 und vom 23. August 1977 - 1 StR 324/77).
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
So hat der Bundesgerichtshof dahin entschieden, daß besondere Umstände in solchen Taten nicht vorliegen müssen, die nur mit Geldstrafe oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind (BGHSt 25, 142;… BGH GA 1978, 78; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 447/77). - BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78
Zulässigkeit formelhafter Wendungen bei der Entscheidung über die Höhe einer …
Voraussetzung für die Aussetzung einer ein Jahr überschreitenden Gesamtstrafe ist es nicht, daß alle der im einzelnen nicht schwerwiegenden Taten durch besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB geprägt sind (vgl. BGHSt 25, 142; BGH NJW 1976, 1413; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 447/77 - je mit weiteren Hinweisen).
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