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| BGH, 09.01.1962 - 1 StR 459/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1954 - 5 StR 688/53
Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 459/61
Es stellt weder fest, welche dem Zugriff der Wechselakzeptanten unterliegenden Werte denn derzeit überhaupt vorhanden waren, vor allem, wie groß der Umfang und der Wert des Möbellagers war, noch stellt es Erörterungen darüber an, ob die Kunden des Angeklagten die Möglichkeit einer rechtzeitigen, also schadenverhütenden Vollstreckung auch wirklich ergriffen hätten (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 1954 - 5 StR 688/53). - RG, 10.12.1931 - III 681/31
1. Ist auf Einstellung oder auf Freisprechung zu erkennen, wenn von zwei der …
Auszug aus BGH, 09.01.1962 - 1 StR 459/61
Daß die Angeklagten teilweise als Alleintäter, teilweise als Mittäter gehandelt haben, schließt eine fortgesetzte Handlung nicht aus (RGSt 66, 51).
- BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72
Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften …
Zwar kommt es für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe nicht entscheidend auf die Art der Beteiligung an der Tatausführung, sondern auf die innere Willensrichtung des Beteiligten an (BGH, Urteile vom 29. Februar 1952 - 1 StR 282/51 - und vom 9. Januar 1962 - 1 StR 459/61). - BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
Annahme eines gewerbsmäßigen Verhaltens durch Spritschmuggel - Abgrenzung von …
Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe kommt es nicht entscheidend auf die Art der Beteiligung an der Tatausführung, sondern auf die innere Willensrichtung des Beteiligten an (BGH, Urteile vom 29. Februar 1952 - 1 StR 282/51 - und vom 9. Januar 1962 - 1 StR 459/61). - BGH, 12.03.1974 - 1 StR 569/73
Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft - Durchschnittlicher stündlicher …
Für die Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft ist die innere Willensrichtung des Teilnehmers maßgebend (BGH, Urteile vom 29. Februar 1952 - 1 StR 282/51 - und vom 9. Januar 1962 - 1 StR 459/61). - BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62
Rechtsmittel
Dann aber fehlt es bei der Begebung des Wechsels über 2.500 DM an der Zufügung eines Nachteils im Sinne des § 266 StGB (RGSt 75, 230; vgl. auch Urteil des Senats vom 9. Januar 1962 - 1 StR 459/61 -).
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